Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28.4.2017)
„Nachdem 2015 die Variantenempfehlung für die flussbauliche Sanierung der Unteren Salzach im Tittmoninger Becken und in der Nonnreiter Enge (etwa der Bereich zwischen Oberndorf/Laufen und Burghausen) getroffen wurde, gehen die Planungen nun in die nächste Runde. Bis Ende 2018 wird ein sogenanntes Generelles Projekt erstellt, das die Grundlage für die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen bilden wird“, erklärt Wasser-Landesrat Elmar Podgorschek.
Schon im 19. Jahrhundert wurde die Salzach zwischen Salzburg und Burghausen begradigt und durch beidseitige Uferverbauungen in ein enges Korsett gezwängt. Die Energie des aus den Alpen gespeisten Flusses räumt seither nach und nach die kiesige Sohle aus. Wird die darunterliegende feinkörnige Seetonschicht freigelegt, droht ein Sohldurchschlag. So hat sich die Saalach beispielsweise beim Hochwasserereignis im August 2002 im Freilassinger Becken innerhalb von nur 24 Stunden auf einer Länge von mehreren Kilometern um rund zwei Meter in die Tiefe gegraben. Als Folge dieser Eintiefungen sind nicht nur Brücken und Hochwasserschutzeinrichtungen gefährdet, sondern die gesamte Au droht auszutrocknen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und des gesamten Ökosystems.
„Im Rahmen der zuletzt erfolgten Variantenuntersuchung wurden für das Tittmoninger Becken Sanierungslösungen mit Aufweitungen, Nebengewässern, Rampen oder sogenannten Stützstellen sowie Varianten mit energiewirtschaftlicher Nutzung einer vergleichenden Bewertung unterzogen. Neben schutzwasserwirtschaftlichen Aspekten und Fragen der Wirtschaftlichkeit wurden dabei stets auch ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt“, hält Podgorschek fest.
Entsprechend dem Ergebnis der Variantenuntersuchung ist die Vorzugsvariante ohne einer Wasserkraftnutzung die Variante A, auch als „Aufweitungsvariante“ bezeichnet. Die Vorzugsvariante mit energetischer Nutzung ist die Variante E1, wo nach den Plänen der Grenzkraftwerke / Verbund für die Sanierung erforderliche Rampen durch Kraftwerke ersetzt werden sollen. Die politische Einigung zwischen den Nachbarstaaten Bayern und Österreich, ob die Salzachsanierung im Tittmoninger Becken rein wasserbaulich oder kombiniert mit Wasserkraftnutzung erfolgen soll, steht bisher noch aus. Aus oberösterreichischer Sicht besteht derzeit allerdings keine Aussicht auf Realisierung einer Wasserkraftnutzung an der Salzach.
Auf Grundlage des Beschlusses der deutsch-österreichischen Ständigen Gewässerkommission vom April 2016 setzt daher das bereits mit der Variantenuntersuchung befasste Team aus Planern und Experten die Planungen fort: Für beide Varianten werden nun je ein Generelles Projekt gemäß der Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung Österreich sowie ein Feststellungsantrag als Grundlage für eine Prüfung der UVP-Pflicht in Österreich erstellt. Die bayerische Seite der Salzach wird dabei gleichermaßen betrachtet.
Hinsichtlich der Bearbeitungstiefe entspricht das Generelle Projekt in Bayern etwa einer Vorplanung.
Sowohl die österreichischen wie auch die betroffenen bayerischen Behörden werden in den Planungsprozess eingebunden.
Am Anfang stehen erforderliche ökologische Kartierungsarbeiten in den Salzachauen. Insbesondere werden dabei Vorkommen von Vögeln, Amphibien, Reptilien und der Fischbestand untersucht.
Der Abschluss dieser Planungen ist für Ende 2018 vorgesehen.