Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 19. Mai 2017)
Grundsätzlich können mögliche illegale Preisabsprachen von Seiten der Auftraggeberseite nur sehr schwer nachgewiesen werden, weshalb sie auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Dennoch ist im oberösterreichischen Straßen- und Brückenbau derzeit kein überhöhtes Preisniveau feststellbar. "Die angebotenen Preise liegen im Rahmen der Kostenschätzungen. Illegale Preisabsprachen zum Nachteil des Landes Oberösterreich werden daher nicht vermutet", berichtet Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Entscheidend zur Vermeidung illegaler Preisabsprachen ist ein ausreichender Wettbewerb mit möglichst vielen Bietern. Insbesondere größere Bauprojekte werden ausschließlich im offenen Verfahren ausgeschrieben, wodurch einzelne Bieter nie sicher sein können, welche und wie viele Bieter sich um den Auftrag bewerben und Preisabsprachen werden dadurch sehr schwierig. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen im nicht offenen Verfahren sind die Bemühungen groß, so viele Bieter wie sinnvoll und möglich zur Abgabe eines Preisangebotes einzuladen. "Die Abteilungen des Landes sind hinsichtlich des Themas 'mögliche Preisabsprachen' sensibilisiert und nutzen alle Möglichkeiten, die das Bundesvergabegesetz bietet", bestätigt Steinkellner abschließend.