LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Flexible Vorschriften sparen Geld und wertvolles Bauland

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 8.6.2017)

Am 8. Juni 2017 wurde in der Landtagssitzung die Novelle zum Bautechnikgesetz beschlossen. Im Zuge dessen soll die Stellplatzverpflichtung neu und flexibel geregelt werden.

 

Wie bisher gilt der Grundsatz, dass pro Wohnung ein Stellplatz zu errichten ist. Mit der neuen Regelung der Stellplatzverpflichtung wird die Anzahl der Stellplätze, welche die Gemeinden mittels Bebauungsplan verpflichtend vorschreiben können, auf zwei pro Wohnung begrenzt und zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, auch eine geringere Anzahl an Stellplätzen vorzusehen. Gerade im städtischen Bereich kann dadurch etwa auf die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel Bedacht genommen werden.

 

Ein Stellplatz kostet in der Errichtung zwischen 13.000 und 20.000 Euro und je mehr Stellplätze errichtet werden, umso mehr Bauland wird benötigt. Die daraus resultierenden Baukosten werden auf die Mieterinnen und Mieter überwälzt, was der Idee des leistbaren Wohnens zuwiderläuft.

 

„Eine flexible Regelung bei den Stellplätzen hat mehrere positive Auswirkungen. Gerade in Gebieten, die eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr haben, brauche ich nicht zwingend ein Auto, also auch keinen Stellplatz. Weniger Stellplätze senken die Baukosten und sparen Bauland. Das ist sehr wichtig, besonders wenn wir über Bodenversiegelung sprechen. Mit der Begrenzung nach oben und der Öffnung nach unten haben wir hier ein flexibles Regelwerk und können wirklich bedarfsorientiert bauen“, begrüßt LH-Stv. Dr. Haimbuchner die Novellierung.