Landesrechnungshof bestätigt den eingeschlagenen Weg des bedarfsorientierten Ausbaus der Kinderbetreuung in Oberösterreich - LRin Mag.a Christine Haberlander spricht sich ebenfalls für langfristige Finanzierbarkeit des Systems aus

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 9.6.2017)

Bildungs-Landesrätin Mag.a Christine Haberlander:

"Der Rechnungshof bestätigt den oberösterreichischen Weg des bedarfsorientierten Ausbaus der Kinderbetreuungsplätze und spricht sich für eine langfristige Finanzierbarkeit des Systems aus.  Damit stellt sich der Rechnungshof gegen die Forderung nach einer völligen Beitragsfreiheit in der  Kinderbetreuung ab einem Alter von einem Jahr, die vor zwei Wochen im Oö. Landtag diskutiert wurde.

Natürlich ist es auch Ziel des Landes , die Finanzierbarkeit der Kinderbetreuung langfristig abzusichern, deshalb nehmen wir auch sämtliche Vorschläge und Anregungen des Landesrechnungshofes ernst und werden alle Empfehlungen genau prüfen. Die Zuständigkeit sehe ich allerdings weiterhin klar bei den Gemeinden. Eine Zentralisierung bringt erfahrungsgemäß keine Einsparungen in der Verwaltung.“

 

Die Gesamtkosten für die vorschulische Kinderbetreuung in lagen im Jahr 2015 bei 327,4 Millionen Euro. Die Nachfrage nach einem Betreuungsangebot ist nach wie vor steigend, daher ist es für Haberlander nachvollziehbar, dass der Landesrechnungshof auf eine langfristige Finanzierbarkeit pocht.

 

„Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Verwaltung und den komplexen Finanzierungsaufwand zu vereinfachen. Diese Empfehlung nehme ich sehr ernst, eine schlankere Verwaltung sowie eine Vereinfachung der Finanzierung liegen auch in unserem Interesse", sagt Haberlander.

 

Möglichkeit zu gemeindeübergreifenden Kooperationen wird bereits jetzt geprüft

 

Der Rechnungshof empfiehlt weiter, die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zu verstärken und auszubauen. Landesrätin Haberlander: „Auch dieser Ansatz entspricht genau unseren Vorhaben. Bei jeder Bedarfsprüfung wird die Möglichkeit einer gemeindeübergreifenden Kooperation geprüft. Wir denken nicht nur bis zur Gemeindegrenze. Dort, wo es sinnvoll und möglich ist, sollen auch in Zukunft gemeindeübergreifende Projekte realisiert werden.“

 

Zuständigkeit soll bei den Gemeinden bleiben

 

Der Vorschlag des Landesrechnungshofes, die Kinderbetreuung zentral durch das Land Oberösterreich von Linz aus zu steuern, ist für LRin Haberlander nicht der richtige Weg. „Die Zuständigkeit soll bei den Gemeinden bleiben, denn es ist ein Irrglaube, dass eine Zentralisierung automatisch Einsparungen in der Verwaltung bringt“, so Haberlander.