LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Die Novelle der Bautechnik–Verordnung ist ein weiterer Schritt hin zu leistbarem Bauen

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 19.6.2017)

Am 19. Juni 2017 wurde in der Regierungssitzung die Novelle der Bautechnik-Verordnung beschlossen, nachdem die Novellierung des Bautechnikgesetzes am 8. Juni im Landtag einstimmig verabschiedet worden ist.

 

Die drei zentralen Punkte betreffen die vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegebenen OIB–Richtlinien, die Neuregelung der Stellplatzverpflichtung und die Regelungen bezüglich Breitband.

 

Mit der Novelle werden – nach eingehender Prüfung durch Experten - die noch ausstehenden Teile der im Jahr 2015 überarbeiteten OIB–Richtlinien für verbindlich erklärt. Besonderes Augenmerk wurde hiebei auf Vereinfachungen und Kostenersparnis gelegt.

 

„Ziel meiner politischen Tätigkeit ist es, das Bauen und damit auch das Wohnen leistbarer zu machen. Zahlreiche Gespräche mit Experten belegen, dass durch die OIB-Richtlinien 2015 weitere Erleichterungen bzw. Vereinfachungen und auch Kostenersparnis gelingen, ohne aber bei Qualität und Sicherheit zu sparen. In jenen Bereichen, in denen weitere Vereinfachungen möglich waren, wie etwa im Bereich Schallschutz, haben wir Abweichungen aufgenommen. Die Bautechnikverordnung wurde auch im Sinne der Deregulierung genau unter die Lupe genommen“, zeigt sich LH-Stv. Dr. Haimbuchner zufrieden mit dem Ergebnis.

 

Die Stellplatzverpflichtung wird ebenfalls neu und flexibel geregelt. Als Grundsatz gilt ein Stellplatz pro Wohnung. Mit der kürzlich beschlossenen Änderung des Bautechnikgesetzes wird die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze mittels Bebauungsplan mit zwei Stellplätzen pro Wohnung gedeckelt. Neu ist auch, dass die Gemeinden mittels Bebauungsplan weniger Stellplätze vorsehen können. Mit der Novelle der Bautechnikverordnung wird auch ein weiterer Weg zur Reduzierung der Stellplätze erreicht. So kann ein Bauwerber – sofern eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr gegeben ist – eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Dies ist gerade im städtischen Bereich ein großer Fortschritt, weil hier aufgrund der knappen Raumverhältnisse oft teure Tiefgaragen errichtet werden müssen.

 

„Eine flexible Regelung bei den Stellplätzen hat mehrere positive Auswirkungen. Gerade in Gebieten, die eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr haben, brauche ich nicht zwingend ein Auto, also auch keinen Stellplatz. Weniger Stellplätze senken die Baukosten und sparen Bauland. Das ist sehr wichtig, besonders wenn wir über Bodenversiegelung sprechen“, begrüßt LH-Stv. Dr. Haimbuchner die Novellierung.

 

Die neuen Regelungen hinsichtlich Breitband basieren auf einer einschlägigen EU-Richtlinie. „Eine Übererfüllung von EU-Richtlinien durch ‚Golden-Plating‘ ist nicht zielführend und führt regelmäßig zu höheren finanziellen Belastungen. Wir haben auch hier gezeigt, dass eine Umsetzung mit Hausverstand ausreichend ist“, so LH-Stv. Dr. Haimbuchner.