Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer zum heutigen Pflegegipfel: „Wir müssen uns konsequent auf die zukünftigen Herausforderungen in der Altenbetreuung und Pflege vorbereiten“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 23.6.2017)

Am 23. Juni 2017 fand in Wien der von Sozialminister Alois Stöger einberufene Pflegegipfel statt. Die oberösterreichische Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer nennt die demographische Entwicklung der kommenden Jahrzehnte, die Personalsituation im Pflegebereich und die Pflegefinanzierung als drei wesentliche Herausforderungen.

 

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer geht davon aus, dass die Anzahl pflegebedürftiger Oberösterreicher/innen bis zum Jahr 2040 von derzeit 80.000 Personen auf rund 125.000 Personen anwachsen wird. Besonders fordernd sei die wachsende Anzahl von Personen mit intensiven Betreuungsbedarfen.

 

Laut der Sozial-Landesrätin verfügt das Land Oberösterreich über ausreichend Kapazitäten und eine sehr gute Qualität im Bereich der stationären Pflege und Betreuung. Dennoch sei es notwendig, den Wünschen der älteren Generation nach sehr individuellen Pflegedienstleistungen Rechnung zu tragen und für ältere Menschen mit besonderen Bedürfnissen alternative Wohnformen anzubieten. Im Bereich der Personalsituation sieht Gerstorfer Handlungsbedarf: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten schon heute vielfach am Limit. Die Entlastung der Pflegekräfte ist daher ein wesentlicher Bestandteil meines Evaluierungsprojektes Sozialressort 2021+. Mein Ziel ist es, den Dokumentations- und Bürokratieaufwand zu reduzieren und die Mitarbeiter/innen für ihre eigentlichen Aufgaben freizuspielen.“

 

Zur Absicherung der Pflegefinanzierung will Gerstorfer rasch in vertiefende Gespräche zwischen Bund und Ländern eintreten. „Eine Herzensangelegenheit ist mir die Abschaffung des Pflegeregresses. Der Regress ist schon jetzt eine faktische Erbschaftssteuer, aber in einer Form, die ungerechter nicht sein könnte. Er trifft alle, die sich in ihrem Leben einen bescheidenen Wohlstand erarbeitet haben. Eine generelle Regelung zu einer Erbschaftssteuer auf Vermögen über 1 Million Euro würde die Einnahmeausfälle durch den Entfall des Regresses locker kompensieren und uns den notwendigen finanziellen Spielraum geben, um gut auf die fordernde Situation in den nächsten Jahrzehnten vorbereitet zu sein“, betont Gerstorfer.