Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: Wesentliche Strategieentscheidungen in den Bereichen Altenbetreuung und Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigung

Landeskorrespondenz

Information zur 3. Sitzung des politischen Lenkungsausschusses im Projekt Sozialressort 2021+

(Presseaussendung vom 4.7.2017)

Gestern am späten Nachmittag fand die 3. Sitzung des Lenkungsausschusses zum Projekt Sozialressort 2021+ statt. In der Sitzung wurden wichtige strategische Weichenstellungen für die Weiterentwicklung der sozialen Dienstleistungen in Oberösterreich vorgenommen.

 

„Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen wird, die Angebote im Sozialressort zu optimieren. Damit können wir Leistungen zielgerichteter erbringen. Das spart Ressourcen, ohne die Qualität zu senken – ganz so, wie es mein Ziel seit Projektbeginn war“, erläutert Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer. Trotz dieser erfreulichen Entwicklungen betont Gerstorfer, dass die Herausforderungen im Sozialbereich bestehen bleiben. „Der Projektabschluss wird den finanziellen Mehrbedarf im Sozialwesen beziffern. Danach wird es eine politische Grundsatzentscheidung über den Umgang mit jenen Bedarfen geben müssen, die trotz der Anstrengungen im Projekt nicht gedeckt werden können“, so Gerstorfer.

 

Altenbetreuung und Pflege

 

Oberösterreich verfügt derzeit über ausreichend Kapazitäten in den Alten- und Pflegeheimen. Das Sozialressort wird bis auf weiteres keine zusätzlichen Alten- und Pflegeheime fördern, wobei die Situation, insbesondere im Lichte der Abschaffung des Pflege-Regresses, laufend überwacht wird. Unabhängig davon wird das Sanierungs- und Ersatzbauprogramm für ältere Heime fortgesetzt. Künftige Bedarfe sollen vor allem durch alternative Wohnformen abgedeckt werden. Damit wird das Angebot an Betreuungs- und Pflegedienstleistungen individualisiert und entsprechend der strategischen Leitlinie „mobil vor stationär“ ausdifferenziert. Die vorhandenen Ressourcen in den Alten- und Pflegeheimen werden sukzessive für Personen mit höherer Pflegeintensität vorbehalten. Ergänzend dazu werden zusätzliche Stützangebote für pflegende Angehörige etabliert, und die Kurzzeitpflege wird ausgebaut.

 

Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigung

 

Im Bereich des Chancengleichheitsgesetzes für Menschen mit Beeinträchtigung hat der Lenkungsausschuss entschieden, den Ausbau der persönlichen Assistenz, der mobilen Dienste und der teilbetreuten Wohnformen zu forcieren. Diese Maßnahmen sollen Personen mit geringen Unterstützungsbedarfen ein Mehr an Selbstständigkeit und Selbstbestimmung garantieren. Gleichzeitig können damit dringend benötigte Betreuungsressourcen im vollbetreuten Wohnen für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarfen gesichert werden.

 

Die Kostendämpfungspotentiale dieser Maßnahmen werden zur Gänze in den Ausbau der Angebote des Sozialressorts reinvestiert.

 

Finanzierung neu aufstellen

 

Die nächste Aufgabe des Projektes Sozialressort 2021+ ist die Entflechtung der Finanzierungsströme. „Mein Ziel ist es, nicht bei den Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, sondern in der Verwaltung zu sparen, indem die gegenseitige Leistungsverrechnung zwischen Land Oberösterreich, Gemeinden und den Trägern sozialer Hilfe möglichst gestoppt und auf neue Beine gestellt wird. Gerade die Entflechtung der Finanzierungsströme erlaubt uns eine verbesserte Steuerung und damit eine effizientere und effektivere Leistungserbringung. Freiwerdende Mittel werden auch in diesem Fall zur Gänze in den Angebotsausbau investiert“, schließt Gerstorfer.