LR Steinkellner: Sicherheitstipps des Landesrates in den Sommermonaten

Landeskorrespondenz

Autofahren mit Flip Flops, High Heels und  Co.

 

(Presseaussendung vom 8.7.2017)

Der Sommer lässt die Barometer steigen und somit die Bekleidung weniger werden. Kurze Hosen, T-Shirts und Badelatschen bzw. Flip Flops erhöhen den Wohlfühlfaktor bei heißen Temperaturen.  Rund um das Fahren mit Flip Flops, High Heels und Co. gibt es viele Aspekte, die zu berücksichtigen sind.

 

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist kein ausdrückliches Verbot von Flip Flops und Co. hinterm Steuer verankert. Dennoch gilt, dass der Lenker bzw. die Lenkerin zur sicheren Bedienung des KFZ verpflichtet ist (§58StVO). "Dass es keine gute Idee ist, mit Schlapfen, Flip Flops oder High Heels zu fahren, liegt auf der Hand bzw. auf dem Fuß", verdeutlicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner. Schlapfen können sich verheddern, Schuhe mit Absätzen können in Notsituationen den Bremsweg nachteilhaft beeinflussen oder auch das Gefühl auf den Pedalen beeinträchtigen. Studien mit situativen Simulationen zeigten ebenfalls, dass die Gefahr des Abrutschens und der Fehlbedienungen mit ungeeignetem Schuhwerk absolut real und messbar ist.

 

Wenn ungeeignetes Schuhwerk zu einem Unfall führt, kann ein (Mit-) Verschulden angelastet werden. Schadensersatzansprüche können somit in weiterer Folge gekürzt bzw. bei grober Fahrlässigkeit ausbleiben. Entstehen im Zuge eines Unfalls Verletzungen, kann es zu einer Verurteilung durch ein Strafgericht aufgrund "fahrlässiger Körperverletzung" gemäß §88 StGB kommen. "Besonders im Straßenverkehr gilt das Sicherheitsgebot. Wer mit Hausverstand fährt, der lässt die Finger oder noch besser die Zehen von ungeeignetem Schuhwerk", so LR Steinkellner abschließend.