Landeskorrespondenz
LH-Stv. Dr. Strugl: „Sperre für Dauerparken wäre nur für die Zeit des erforderlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich“
(Presseaussendung vom 16.8.2017)
Zu den heutigen Aussagen seitens der Stadt Linz zur rechtlichen Beurteilung des Parkens auf dem Urfahraner Jahrmarktgelände stellt Rauordnungsreferent LH-Stv. Dr. Michael Strugl fest: „Die alleinige Zuständigkeit für die Widmung und die Sicherstellung einer widmungsgemäßen Nutzung des Areals des Urfahraner Jahrmarktgeländes liegt bei der Stadt Linz. Das Land OÖ ist nur Aufsichtsbehörde im Widmungsverfahren, das bedeutet im konkreten Fall, das Land OÖ ist nur für die Prüfung und aufsichtsbehördliche Genehmigung eines Widmungsbeschlusses der Stadt Linz zuständig. Das heißt, eine künftige Nutzung des Areals für Dauerparker ist sehr wohl möglich, die Voraussetzung dafür ist die Änderung der bestehenden Flächenwidmung durch einen Widmungsbeschluss des Gemeinderates der Stadt Linz.“
Da die Asphaltierung des Areals mit der bestehenden Widmung (vorübergehende Nutzung als Parkplatz) vereinbar ist, wäre eine entsprechende Widmungsänderung auch mit dem „Bad Ischler Erkenntnis“ des Verfassungsgerichtshofs vereinbar. „Das bedeutet, eine Totalsperre des Parkplatzes ist nicht erforderlich, sondern müsste lediglich für die derzeit widmungswidrige Nutzung als Dauerparkplatz für die Dauer des Widmungsverfahrens ausgesprochen werden“, so LH-Stv. Strugl.
Auch die seinerzeitige Anregung der Wasserrechtsabteilung des Landes, das Areal zu asphaltieren, habe nichts mit der Frage zu tun, ob die derzeitige Nutzung als Dauerparkplatz widmungskonform ist: „Für die Sicherstellung der widmungsgemäßen Nutzung ist ausschließlich die Baubehörde, also der Magistrat der Stadt Linz und in politischer Verantwortung Stadtrat Hein, zuständig, auch die notwendigen Bewilligungen für die Asphaltierung fallen in die Zuständigkeit der Baubehörde“, betont LH-Stv. Strugl.
LH-Stv. Strugl regt an, dass, um eine künftige Nutzung als Parkplatz für Dauerparker zu ermöglichen, die Stadt Linz ein Widmungsverfahren einleitet. Das Land als Aufsichtsbehörde im Widmungsverfahren könnte dann unter Wahrung der gesetzlichen Fristen innerhalb von 2 bis 3 Monaten eine entsprechende Genehmigung erteilen, sobald die Beschlüsse auf Stadtebene gefasst worden sind.
„Im Sinne einer raschen Lösung schlage ich vor, dass in einem ersten Schritt in Abstimmung mit der Umweltbehörde des Landes die Parkplatzanzahl in der beantragten Widmungsänderung so beschränkt wird, dass kein UVP-Verfahren erforderlich ist. In einem zweiten Schritt könnte ein Widmungsverfahren für eine größere Stellplatzanzahl eingeleitet werden, bei dem dann von einer UVP-Pflicht und damit einer längeren Verfahrensdauer auszugehen ist. Wobei nach Rücksprache mit Landesrat Anschober dieser ebenfalls ein möglichst rasches Verfahren in Aussicht gestellt hat“, erklärt LH-Stv. Strugl.
„Es liegt weiterhin an der Stadt Linz, eine Lösung herbeizuführen, alle Versuche von Stadtrat Hein, die Verantwortung dem Land OÖ zuzuschieben, sind sachlich nicht nachvollziehbar, sondern ausschließlich politisch motiviert. Ich appelliere an ihn, im Interesse der Pendler, aber auch der Linzer Betriebe, die auf diese Arbeitskräfte angewiesen sind, mit dem Land OÖ zusammenzuarbeiten, um rasch zu einer Lösung zu kommen, anstatt politisch motivierte Auseinandersetzungen zu führen, weil dies zu Lasten Dritter gehen würde“, betont LH-Stv. Strugl.