Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 17.8.2017)
„Ich begrüßt die Ankündigung des Linzer Bürgermeisters Luger, eine Widmungsänderung für das Urfahraner Jahrmarktgelände anzustreben“, erklärt Raumordnungsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Michael Strugl. „Wenn der Linzer Gemeinderat rasch die entsprechenden Beschlüsse für eine Widmungsänderung fasst, dann wäre in 2 bis 3 Monaten eine Genehmigung durch das Land möglich. Um Zeit zu sparen, wäre es sinnvoll, die Verfahren zur Widmungsänderung und ein UVP-Verfahren parallel zu führen. Landesrat Anschober hat eine rasche Verfahrensabwicklung beim UVP-Verfahren zugesagt, ich gehe daher nicht von einer Dauer von zwei Jahren aus“, betont LH-Stv. Strugl.
„Das Land OÖ hat übrigens seine Rechtsmeinung nie geändert, es war seit vielen Jahren bekannt, dass es ein Problem mit der nicht widmungsgemäßen Nutzung gibt. Die dafür zuständige Baubehörde ist aber die Stadt Linz, die Raumordnungsabteilung des Landes ist nur Aufsichtsbehörde im konkreten Widmungsverfahren. Seitens des Landes wäre ein amtswegiges Einschreiten nur im Falle einer Aufsichtsbeschwerde möglich gewesen, eine solche hat es aber nie gegeben“, unterstreicht LH-St. Strugl weiters.