Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 28.8.2017)
"Dem Österreichischen Gehörlosen Sportverband ist es im Zeitraum von 1. September bis 30. November 2017 erlaubt, Haussammlungen durchzuführen. Ebenfalls eine Bewilligung haben die CliniClowns Oberösterreich erhalten. Ihnen ist es gestattet, zwischen 20. September und 31. Dezember 2017 Sammlungen an allgemein öffentlich zugänglichen Orten von Person zu Person durchzuführen. Dem Österreichischen Schwarzen Kreuz wurde die Bewilligung zur Haussammlung von 16. September bis 2. November und zur Straßensammlung von 21. Oktober bis 2. November 2017 erteilt“, teilt Landesrat Podgorschek in Bezug auf die ausgestellten Genehmigungen mit.
„Der Sammlungsertrag des Österreichischen Gehörlosen Sportverbandes darf nur für die Beschickung von Sportveranstaltungen und für Trainingslager der Nationalmannschaften im In- und Ausland sowie für Schulungen und Seminare für Gehörlosensportler/innen verwendet werden. Den CliniClowns ist es gestattet, ihren Sammlungsertrag für Visiten der CliniClowns in Spitälern zu verwenden. Der Ertrag des Österreichischen Schwarzen Kreuzes darf nur für die Erhaltung und Pflege von Kriegsgräberanlagen und Soldatenfriedhöfen verwendet werden“, erklärt Podgorschek.
Noch gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit bis 20. September 2017 der Verein `Freiraum-europa Hilfsprojekte` und bis 19. Februar 2018 der Verein Kinderhilfswerk. "All diese aufgezählten Vereine bzw. Organisationen haben vom Land OÖ einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen“, so Podgorschek abschließend.