Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 29.9.2017)
"Dem Verein „freiraum-europa Hilfsprojekte“ ist es im Zeitraum von 1. Oktober 2017 bis 31. März 2018 erlaubt, Haussammlungen und Straßensammlungen durchzuführen. Ebenfalls eine Bewilligung hat die Österreichische Krebshilfe Oberösterreich erhalten. Ihnen ist es gestattet, zwischen 2. Oktober 2017 und 1. April 2018 Sammlungen an allgemein öffentlich zugänglichen Orten und von Person zu Person durchzuführen. Auch der Verein „für unsere Kinder“ darf von 1. Oktober 2017 bis 30. März 2018 Spenden im Zuge von Haus- und Straßensammlungen einheben“, teilt Landesrat Podgorschek in Bezug auf die ausgestellten Genehmigungen mit.
„Der Sammlungsertrag des Vereins „freiraum-europa Hilfsprojekte“ darf nur für Familien mit kranken oder behinderten Kindern, die sich in schwierigen Situationen befinden, verwendet werden. Der Österreichischen Krebshilfe Oberösterreich ist es gestattet, ihren Sammlungserlös für Vorsorge und Information zur Verhinderung der Krebserkrankung, Unterstützung von Forschungsprojekten und Beratung und Begleitung von Krebspatienten und Angehörigen zu verwenden. Der Ertrag des Vereins „für unsere Kinder“ darf nur für den Aufbau eines Kooperationsnetzes von Psychologen für Kinder mit psychischen Problemen und für Kinder in psychischen Drucksituationen sowie zur Unterstützung bedürftiger Kinder und junger Erwachsener auf dem Inselstaat Philippinen aufgewendet werden“, erklärt Podgorschek abschließend.