Pressekonferenz am 2. November 2017
LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner (Wohnbaureferent) und Mag.a Irene Simader (Leiterin Abteilung Wohnbauförderung)
Wohnbeihilfe: Deutschkenntnisse vorausgesetzt
„Leistungen aus Wohnbaufördermitteln sind keine Sozialleistungen, sondern knüpfen schon immer an Einkünfte aus Erwerbstätigkeit an“, betont LH-Stv. Dr. Haimbuchner in Hinsicht auf die Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz. Diese beinhaltet unter anderem einen restriktiveren Zugang von Drittstaaten-Angehörigen etwa zur Wohnbeilhilfe.
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