Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 4.12.2017)
In der heutigen Regierungssitzung steht die Neuregelung der „Seeuferschutz-Ausnahmeverordnungen“ auf der Tagesordnung.
Die Novellierung der Verordnungen dient der Deregulierung und Vereinfachung sowie der Einsparung naturschutzbehördlicher Verfahren, ohne dabei aber die Belange des Naturschutzes außer Acht zu lassen.
Sie gelten für bauliche Maßnahmen in der 500 Meter Zone in den Uferbereichen von Zellersee, Mondsee, Attersee, Traunsee sowie erstmals auch Wolfgangsee und Hallstättersee im dicht bebauten Gebiet.
Durch die Verordnungen entfallen nun naturschutzbehördliche Verfahren, etwa für bestimmte Neu- Zu und Umbauten, die Errichtung von Carports, Stützmauern, Solaranlagen und andere kleinere bauliche Maßnahmen.
„Durch die Neufassung der Verordnungen fallen zahlreiche naturschutzbehördliche Verfahren weg und das spart Zeit und Geld. Da die Regelung nur für dicht bebautes Gebiet gilt, ist sie auch aus naturschutzfachlicher Sicht unbedenklich. Es werden ja dadurch keine zusätzlichen Uferbereiche verbaut und somit erfolgen keine Eingriffe in sensiblen Bereichen.
Dort, wo es keiner zwingenden Einflussnahme des Naturschutzes bedarf, kann man sich auch ein Stück weit zurücknehmen. Wo es aus Sicht des Naturschutzes – also zur Erhaltung einer intakten und artenreichen Natur – wichtig und notwendig ist, wird der Naturschutz selbstverständlich weiterhin und unverändert für ein ökologisch intaktes Oberösterreich Sorge tragen“, begrüßt Naturschutzreferent LH-Stv. Dr. Haimbuchner die Neuregelung der Verordnungen.