Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 18.12.2017)
In der Sitzung der Landesregierung am 18. Dezember 2017 wurde auf Antrag von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer ein Heizkostenzuschuss für finanziell schlechter gestellte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher beschlossen. In Summe wurden dafür 3,095 Millionen Euro im Budget vorgesehen. Im vergangenen Jahr wurden rund 20.500 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher durch den Heizkostenzuschuss unterstützt.
„Die jährlichen Heizungskosten stellen für Personen mit geringem Einkommen eine enorme Belastung dar. Gerade in den kalten Wintermonaten ist die Gemeinschaft gefragt, einkommensschwachen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern solidarisch unter die Arme zu greifen. Alleine im vergangenen Jahr konnten durch den Zuschuss 20.500 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sowie deren Familien unterstützt werden“, so Birgit Gerstorfer, die als Sozial-Landesrätin den Heizkostenzuschuss 2017/2018 auf den Weg gebracht hat.
Der Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2017/2018 beträgt wieder 152 Euro und gebührt allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern, deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 nicht überschreitet (aller der tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen).
Die Ausgleichszulagenrichtsätze 2017 betragen für:
- Alleinstehende: 889,84 Euro
- Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro (Erhöhung je Kind: 166,37 Euro)
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung deckt die Kosten des Heizens bereits ab, weswegen Personen, die zurzeit die Mindestsicherung beziehen, keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben. Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, welche die Mindestsicherung im Jahr 2017 nur für wenige Monate bezogen haben, wird analog zu dieser Regelung pro Bezugsmonat 1/12 des Heizkostenzuschusses zum Abzug gebracht.
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft vom 8. Jänner 2018 bis zum 13. April 2018. Anträge können in den Gemeindeämtern bzw. Magistraten gestellt werden. Ein Antragsformular wird ab dem Beginn der Antragsfrist auch auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download bereitstehen.