Landeskorrespondenz
Sachlichkeit und politisches Fingerspitzengefühl anstatt Schnellschüsse sind angebracht
(Presseaussendung vom 27.2.2018)
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat mit der Urteilsverkündung am 27. Februar 2018 eine Entscheidung betreffend überhöhtem Stickoxid-Ausstoß getroffen. Demnach sind Diesel-Fahrverbote in Städten grundsätzlich zulässig. "Mit der unsererseits festgelegten Strategie den Ausbau des öffentlichen Verkehres weiter voranzutreiben, haben wir die Weichen bereits zukunftsorientiert justiert. Gerade durch die Einführung des S-Bahnsystems, die Entwicklung von Regionalverkehrskonzepten, dem Ausbau der Straßenbahnachsen und der zukünftigen Durchbindung der Mühlkreisbahn an den Linzer Hauptbahnhof wurden die richtigen Schritte eingeleitet", verdeutlicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner seine Bemühungen zur Gestaltung eines attraktiven öffentlichen Verkehrs.
Das deutsche Urteil und dessen Reichweite auf andere Länder der europäischen Union können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. "Festzuhalten ist allerdings, dass eine Differenzierung von österreichischen Städten zu deutschen Städten wie bspw. Stuttgart oder Düsseldorf, die vom aktuellen Urteil betroffen sind, vorzunehmen ist. Das Belastungsniveau an einigen markanten Zählstellen in Linz gegenüber Stuttgart oder Düsseldorf ist wesentlich geringer", so Steinkellner. Im Besonderen sind für Linz mit dem bevorstehenden Bau des Westrings bereits Maßnahmen eingeleitet, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität an der Messstelle Römerberg führen werden.
Steinkellner appelliert eine sachliche und vorurteilsfreie Herangehensweise an das Thema. "Es gilt in diesem Zusammenhang auch wirtschaftliche und soziale Faktoren in die Diskussion miteinzubinden. Wesentliche Bereiche der Automobilindustrie und Dieseltechnik sind in Oberösterreich beheimatet. Gerade auch deswegen ist politisches Fingerspitzengefühl gefragt und keine unüberlegten Schnellschüsse angebracht", betont LR Steinkellner.
Das Durchschnittsalter aller zugelassenen Pkw und Kombi in Österreich beläuft sich derzeit auf etwa acht Jahre. "Dementsprechend hätten unüberlegt ausgesprochene Fahrverbote auch eine weitreichende soziale Komponente, falls Dieselbesitzerinnen und –besitzer künftig ihre Fahrzeuge nicht mehr nutzen dürften", so Steinkellner abschließend.