LRH Prüfung betreffend „Einkauf medizinischer Gebrauchs- und Verbrauchsgüter“ – Stellungnahme LR Mag.a Christine Haberlander

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 2.3.2018)

Der Oö LRH hat in einer aktuellen Prüfung Sparpotenziale beim Einkauf medizinischer Gebrauchs- und Verbrauchsgüter in den oö. Fonds- Krankenanstalten festgestellt. Diese liegen insbesondere in einem verbesserten Informationsaustausch und Kooperationen der Krankenanstaltenträger im Einkauf und in einer verstärkten Standardisierung medizinischer Produkte (beispielhaft wurden Flächendesinfektionsmittel und Untersuchungshand-schuhe betrachtet).

 

Neben dem Vergleich standardisierter Produkte führte der LRH auch einen Preis-Mengen Vergleich im Bereich der Hüft- und Knieprothetik mit Fokus auf den Bereich der Totalendoprothethik durch. Wegen der festgestellten Preisunterschiede der Leitprodukte sowohl bei Knie- als auch bei Hüftimplantaten empfiehlt der LRH, dass die Krankenhausträger ihre Produktpaletten homogenisieren und Mindest- und Maximalanforderungen einer Standard-Versorgung durch ein Leitprodukt festlegen.

 

Im Zuge seiner Prüfung hat der LRH auch die Bereiche Vergabe und Compliance – das bedeutet die Einhaltung von Verhaltensregeln – thematisiert. Für die Krankenanstaltenträger ist es wichtig, sicherzustellen, dass ihrer Leitung und dem Einkauf bekannt ist, ob und in welcher Art geschäftliche Beziehungen zwischen Entscheidungsträgern und Herstellern bestehen. Dadurch können potenzielle Interessenskonflikte entschärft werden. In einem Fall (betreffend das ehem. AKh Linz) war diese Information dem Einkauf nicht bekannt, wobei der Rechtsträger inzwischen die Organisationsverfügungen bereits dahingehend geändert hat, dass der Einkauf informiert wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt der LRH den Trägern zur Entschärfung von potenziellen Interessenskonflikten auch die Einrichtung eines trägerübergreifenden Fachgremiums zur Festlegung produktneutraler Kriterien als Basis einer Ausschreibung.

 

LR Mag.a Haberlander: „Ich lege Wert darauf, dass die oö. Fondskrankenanstalten die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Potenziale aufgreifen. Wir werden das selbstverständlich zu einem verstärkten Thema der Kooperation zwischen den öffentlich finanzierten Krankenanstalten in Oberösterreich machen. Ich habe in diesem Zusammenhang bereits zu einer Trägerkonferenz eingeladen, um die Ergebnisse der Rechnungs-hofuntersuchung und die Konsequenzen auf den Einkauf der Spitäler zu besprechen. Auch die Wirtschaftsaufsicht des Landes wird dieses Thema zum Gegenstand von Analysen verfügbarer Kostendaten machen. Natürlich können dabei nicht nur die Kosten alleine analysiert werden, sondern ist immer auch sicherzustellen, dass optimale Ergebnisse für die Patientinnen und Patienten erreicht werden und den Ärztinnen und Ärzten qualitativ gute Produkte für ihre Arbeit, auch für verschiedene Operationstechniken, die natürlich unterschiedliche Produkte erfordern können, zur Verfügung gestellt werden. Gerade in Zeiten eines rasanten medizinischen Fortschritts, der mit teilweise erheblichen Kostensteigerungen bei den verschiedenen medizinischen Produkten verbunden ist, ist es unerlässlich alle möglichen Vorteile, die durch eine gemeinsame und abgestimmte Vorgehensweise der Träger beim Einkauf erzielbar sind, zu heben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die hohen öffentlichen Mittel, die für unsere Gesundheitsversorgung aufgewendet werden auch optimal bei den Patientinnen und Patienten ankommen.“