Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 13.3.2018)
Oberösterreichs Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer ist wenig überrascht über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Bestimmungen des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes verfassungswidrig sind: „Sie macht deutlich, dass es zu keiner Ungleichbehandlung von Menschen kommen darf, die auf ein Mindestmaß an Existenzsicherung angewiesen sind. Die Mindestsicherung ist für viele das letzte soziale Auffangnetz und das wird auch von den Gerichten ganz eindeutig so verstanden. Jetzt wird auf jeden Fall zu prüfen sein, wie sich diese Entscheidung auf Oberösterreich auswirkt. Ich fühle mich in meinem Rechtsverständnis gestärkt, dass die Deckelung der Mindestsicherung in Oberösterreich keinen Bestand haben wird.“