Landeskorrespondenz
Erste Gemeinden bekennen sich zu Hochwasserschutz für die Bevölkerung
(Presseaussendung vom 23.3.2018)
„Heute fand im Landhaus die Sitzung des Beirats zum Hochwasserschutzprojekt Eferdinger Becken statt, im Zuge derer die Gemeinden bekannt geben sollten, ob Fördermittel für die angebotenen aktiven und passiven Hochwasserschutzmaßnahmen in Anspruch genommen werden oder nicht“, teilt Wasser-Landesrat Elmar Podgorschek nach der heutigen Beiratssitzung mit.
„Die Gemeinden Walding, Ottensheim, Eferding sowie Fraham haben bereits Beschlüsse in den Gemeinderäten herbeigeführt und eine Umsetzung der aktiven Schutzmaßnahmen beschlossen. Die Gemeinde Walding hat zudem die Ausweisung der „Schutzzone Überflutungsgebiet“ als Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln für die freiwillige Absiedelung beschlossen“, zeigt sich Podgorschek zufrieden.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen werden vom Bund mit 50% und vom Land mit 30% gefördert. Für die Aufbringung der verbleibenden 20% der förderfähigen Kosten sind die Gemeinden selbst verantwortlich. Aufgrund der hohen Umsetzungskosten haben die Gemeinden bei den zuständigen Gemeindereferenten um Förderung ihres Finanzierungsanteils ersucht.
„Bereits einmal wurde die Entscheidungsfrist aufgrund dieser offenen Frage von Dezember auf März verschoben. Nun liegt eine Vereinbarung der Gemeindereferenten Hiegelsberger und Gerstorfer vor. Nicht allen Gemeinden war es möglich, die am gestrigen Tag mitgeteilte Vereinbarung in ihre Entscheidungsfindung miteinzubeziehen und somit fristgerecht zu entscheiden. Die Gemeinden Pupping, Feldkirchen, Alkoven und Goldwörth werden die jeweiligen Beschlüsse in Gemeinderatssitzungen im Mai fassen. Die Gemeinde Aschach hat als bisher einzige auf die Inanspruchnahme von Fördermitteln für den Hochwasserschutz vollständig verzichtet“, teilt Podgorschek mit.
„Um möglichst wenig Zeit zu verlieren, starten wir jedenfalls mit jenen Gemeinden, die ihre Beschlüsse bereits gefasst haben, in die Phase der Detailprojektierung. Der erste Schritt ist die Erstellung einer Ausschreibung zur Erhebung geeigneter Bieter für die Erstellung der Detailprojekte. Es freut mich, dass wir einen Schritt weitergekommen sind. Schließlich wollen wir für die leidgeprüfte Bevölkerung eine gute Lösung umsetzen“, so Podgorschek abschließend.