Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 29.3.2018)
"Dem Verein `freiraum-europa Hilfsprojekte` ist es im Zeitraum von 1. April 2018 bis 30. September 2018 erlaubt, Haussammlungen und Straßensammlungen durchzuführen. Ebenfalls eine Bewilligung hat die Österreichische Krebshilfe OÖ von 2. April 2018 bis 6. Juli 2018 erhalten. Die Bewilligung zur Haussammlung zwischen 1. April 2018 bis 30. Juni 2018 wurde dem Landesverband der Gehörlosenvereine in Oberösterreich erteilt“, teilt Landesrat Podgorschek in Bezug auf die ausgestellten Genehmigungen mit.
„Der Sammlungsertrag des Vereins `freiraum-europa Hilfsprojekte` darf nur für Familien mit kranken oder behinderten Kindern, die sich in schwierigen Situationen befinden, verwendet werden. Dem Landesverband der Gehörlosenvereine in Oberösterreich ist es gestattet, den Sammlungserlös zum Zwecke der sozialen und kulturellen Betreuung und Weiterbildung von Mitgliedern sowie zur Erhaltung des Bildungs-, Informations- und Sozialzentrums in Linz und der Vereinslokale zu verwenden. Die Österreichische Krebshilfe OÖ ist berechtigt, ihren Sammlungserlös für Beratung und Begleitung von Krebspatienten und Angehörigen in den Beratungsstellen in OÖ, zur Vorsorge und Information der Bevölkerung und zur Unterstützung von Forschungsprojekten zu verwenden“, erklärt Podgorschek.
Noch gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit der Verein für Tier- und Naturschutz in Österreich, die Bellaflora Gartencenter GmbH, die CliniClowns OÖ sowie das Kinderhilfswerk. "All diese aufgezählten Vereine bzw. Organisationen haben vom Land OÖ einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen“, so Podgorschek abschließend.