LR Podgorschek: Novellierung des Oö. Wettgesetzes bedeutet weiteren Schutz für Wettkundinnen und Wettkunden - Verschärfung des Gesetzes wurde auch durch EU-Richtlinie erforderlich

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 12.4.2018)

„Für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden Änderungen im Oö. Wettgesetz erforderlich. Diese wurden nun an die Änderungen im Glücksspielgesetz angelehnt. Auch die Möglichkeit, dass eine Identifikation der Kundinnen und Kunden durch biometrische Erkennungsverfahren sichergestellt werden kann, wurde geschaffen“, zeigt sich der für das Oö. Wettgesetz zuständige Landesrat Elmar Podgorschek zufrieden.

 

Die wesentlichen Punkte der Novelle sind die Regelungen zur Vorbeugung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Identifikationsmöglichkeit der Kundinnen und Kunden mittels eines biometrischen Erkennungsverfahrens, die Verlängerung der Frist im Anzeigeverfahren bei Wettterminals, die Erweiterung der verbotenen Wetten sowie Einschränkungen für den Betrieb einer Wettannahmestelle.

 

„Durch die Novellierung gibt es strengere Bestimmungen zum Schutz der Wettkundinnen und Wettkunden und der Anrainerinnen und Anrainer von Wettannahmestellen. Durch den Beschluss des Oö. Landtages können weitere wichtige Schutzmaßnahmen umgesetzt werden“, so Podgorschek abschließend.