LR Steinkellner: Kompromisse anstatt politischem Aktionismus

Landeskorrespondenz

Energien sollten in gemeinsame Lösungswege investiert werden, anstatt den Verkehrsteilnehmer/innen zu schaden

 

(Presseaussendung vom 26.4.2018)

"Die vierspurige Erweiterung der B1 zwischen Marchtrenk und Hörsching ist ein prioritäres Ausbauprojekt. Diese Notwendigkeit sollte nicht durch populistischen Aktionismus behindert werden, denn Aktionen wie Straßensperren lösen keine Probleme - sie schaukeln diese nur emotional auf. Es wäre zweckdienlicher, die vorhandene Energie in gemeinschaftliche Lösungswege zu investieren, anstatt in Protestaktionen, die zu Lasten der Pendler/innen initiiert werden", ruft Steinkellner zur Besinnung auf.

 

Die B1, Wiener Straße, ist eine der am stärksten befahrenen Landesstraßen in Oberösterreich. Prognosen rechnen mit einem Verkehr von beinahe 34.000 Fahrzeugen, die im Jahr 2031 täglich auf den Streckenabschnitten unterwegs sind. Besonders die 2-spurigen Abschnitte, wie zwischen Hörsching und Marchtrenk, sind nicht leistungsfähig genug, um  diese Quantitäten aufnehmen zu können. Bereits jetzt ist dieser ca. 7,3 km lange zweispurige Abschnitt mit zahlreichen Kreuzungen häufig stark überlastet. Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner ergriff nach Amtsübernahme 2015 die Initiative und nahm den Ausbau der B1 in das Landesbauprogramm auf. Ziel des Projektes ist der Lückenschluss zwischen den Gemeinden Hörsching und Marchtrenk.

 

Aufgrund unterschiedlicher Planungs- und Verhandlungsfortschritte mit den Gemeinden musste das Projekt schlussendlich in zwei Teilabschnitte unterteilt werden. Seitens der Gemeinde Marchtrenk liegt kein abgestimmtes Nebenwegekonzept vor. Dieses ist eine maßgebliche Grundlage, um die resultierenden verkehrlichen Auswirkungen, sicher leiten zu können. Ebenfalls stellt das Nebenwegekonzept eine essentielle Grundlage für alle weiteren Untersuchungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) dar. Ein mit der Gemeinde Hörsching abgestimmtes Konzept besteht. Somit soll der Ausbau Hörsching im 1. Quartal 2019 zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht werden. Ein Baubeginn wird im Jahr 2021 angestrebt. Für den Teilabschnitt Marchtrenk stehen nach wie vor Neuverhandlungen über die Knotenhauptpunkte und das Nebenwegenetz an. Auch die unterirdischen Verkehrsführungen, die seitens der Gemeinde Marchtrenk gefordert werden, stellen eine Überreizung der finanziellen Mittel dar.

 

"Eine 4-spurige Ausbauvariante mit tiefer gelegten Kreuzungspunkten mag gegebenenfalls die Lärmentwicklung vereinzelter Anrainer verringern, geht jedoch mit unverhältnismäßigen Kostenentwicklungen einher. Abgesehen davon sollten alle Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen. Die Komplexität und Kostenintensivität die sich bei Tiefbauvarianten, ergäbe ist unfinanzierbar", so Steinkellner und führt weiter aus: "Die zur Verfügung stehenden Steuermittel haben effizient und zielgerichtet eingesetzt zu werden. Wenn Sonderwünsche bestehen, so müssen diese auch selbst finanziert werden".