Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 9.5.2018)
Am Dienstag fand auf Initiative von Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger der zweite Runde Tisch zur Problematik Wolf in Liebenau statt. Liebenau wurde gewählt, um nach den Wolfsichtungen in Liebenau und Umgebung allen Teilnehmer/innen des Runden Tischs die Möglichkeit zu geben, die Sicht der betroffenen Bevölkerung einzuholen. Die Betroffenen schilderten am Vormittag, dass sie sich aufgrund der Wolfsichtungen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen und auch zunehmend ihre Kinder nicht mehr alleine nach draußen schicken.
Die Information über die praktische Abwicklung des Managementplans sowie Erfahrungen der Nachbarländer standen beim Runden Tisch im Fokus. Es wurde klargestellt, dass der Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität einzuräumen ist und die bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen im Falle einer Bedrohung unmittelbar ausgerollt werden müssen. Neben dem Wolfsbeauftragten Dr. Georg Rauer wurden Vertreter/innen der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, des Oö. Almvereins, des Oö. Landesjagdverbands, des WWF, des Naturschutzbundes Oberösterreich, sowie Vertreter/innen der Abteilungen Naturschutz und der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes Oberösterreich eingebunden.
Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger gab einen Überblick über die grenzübergreifenden Abstimmungen, denn der Wolf ist kein oberösterreichisches und auch kein rein österreichisches Thema, sondern ein mitteleuropäisches Problem. „Es gilt, die aktive Bestandreduktion offen zu diskutieren. Auffällige Wölfe müssen entnommen werden“, so Landesrat Hiegelsberger. Dazu erläuterte der Experte des Landes die praktische Umsetzung der Managementmaßnahmen. So sind bei der Behandlung auffälliger Wölfe genaue Zielvorgaben, wie die rasche Einsatzfähigkeit professioneller Einsatzkräfte, der Schutz bei allfälligen Unfällen und eine breite Information wesentlich. Die Planung von Maßnahmen erfolgt durch den Wolfsbeauftragten in Abstimmung mit dem Oö. Landesjagdverband und der Landesregierung als koordinierende und für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zuständige Behörde.
Folgende Ergebnisse wurden in der gemeinsamen Arbeitssitzung erzielt:
1. Ausarbeitung eines Zweistufen-Plans zur Vergrämung und erforderlichenfalls Entnahme von auffälligen Exemplaren
2. Die Sicherheit von Menschen hat oberste Priorität: Eine Entnahme ist ohne Bewilligung oder behördliche Anordnung durch jedermann im Fall von Notsituationen (direkter oder unmittelbar drohender Angriff eines Wolfes auf Menschen) zulässig.
3. Einrichtung regionaler Wolfsbeauftragter: Geeignete Personen werden durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft und die Landwirtschaftskammer Oberösterreich nominiert und durch ein von Dr. Rauer erstelltes Ausbildungskonzept geschult. Ziel ist es, einen Ansprechpartner für die Beratung der Bevölkerung, vor allem auch in Hinblick auf die Vermeidung von Futterquellen für Wölfe, in den Regionen zu installieren.
LR Hiegelsberger abschließend: „Der Wolf ist im gesamten Alpenraum und darüber hinaus ein brandaktuelles und hochemotionales Thema. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung, die Sicherheit unserer landwirtschaftlichen Nutztiere, die Erhaltung der Alpung und den gesamten Tourismus im Alpenraum. Diese Sicherheit muss in unserem Oberösterreich jederzeit gewährleistet sein. Besonders in den sensiblen Gebieten muss die Bewirtschaftung aufrechterhalten werden, um die Verwaldung und Entsiedelung dieser Gebiete hintanzuhalten.“