Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 18.5.2018)
Auf Einladung von Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger wurde aufgrund der akuten Borkenkäfergefahr ein Runder Tisch mit den maßgeblichen Vertretern der oberösterreichischen Forst- und Holzwirtschaft abgehalten. Gemeinsam mit Vertretern der Waldbesitzer sowie Vertretern der Holzindustrie wurden die Herausforderungen des Holzmarktes analysiert und Maßnahmen vorbereitet. Der Fichtenborkenkäferbefall schreitet rasch voran und trifft vor allem das Mühlviertel sowie die größeren Windwurfgebiete des Innviertels und des Alpenvorlandes und die zahlreichen kleineren Nester- und Einzelwürfe der südlichen Gebirgsbezirke. „Vor allem die hohe Befallsdichte, das im Wald und am Waldrand lagernde Bloch- und Restholz sowie die stockende Holzabfuhr bereitet uns große Sorgen. Es müssen nun alle Anstrengungen unternommen werden, um die Borkenkäferbekämpfung zu fördern und die Abfuhr des Käferholzes in die Säge bzw. die Lagerung in waldfernen Gebieten voranzutreiben“, so Landesrat Hiegelsberger im Rahmen des Runden Tisches. Die wichtigste Maßnahme sei nun die laufende Kontrolle des Borkenkäferbefalls durch die Waldeigentümer, die Forstaufsicht des Landesforstdienstes sowie aller Forstorgane. „Wenn sich die Trockenheit und das Niederschlagsdefizit in diesem Frühjahr fortsetzt, wird es erneut ein enorm schwieriges Jahr für unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer“, so Hiegelsberger. Das Land Oberösterreich unterstützt in diesem Zusammenhang mit einem Zehn-Punkte-Maßnahmenkatalog, der folgendes beinhaltet:
1. Die Förderung des Verhackens des Restholzes wird aus Mitteln der Ländlichen Entwicklung (LE-Mittel) im Ausmaß von 80 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützt. Voraussetzung für diese Förderung ist das Verblasen des Hackgutes in den Wald.
2. Einsatz von Mulchgeräten gegen die Borkenkäfermassenvermehrung: je Hektar wird eine Unterstützung von 1.020 Euro ausbezahlt.
3. Das maschinelle Entrinden des Schadholzes im Wald oder auf Zwischenlagern wird mit einer Förderung von 80 Prozent der Kosten unterstützt.
4. Das Entrinden des Holzes wird in schwer bringbaren Lagen bei Standardkosten von 31,50 Euro je Baum mit 80 Prozent gefördert.
5. Für die Errichtung von Zwischenlagern und Nasslagern liegt der Fördersatz (LE-Mittel) bei 35 Prozent.
6. Auch beim Verbringen des Schadholzes aus dem Wald auf Zwischenlager werden die Mehrkosten für den LKW-Transport aus LE-Mittel mit 80 Prozent der anrechenbaren Kosten gefördert. Dabei sollen bevorzugt jene Ganter aus dem Wald entfernt werden, die eine besondere Borkenkäfergefahr für den Wald darstellen. Derzeit wird bereits intensiv nach geeigneten Lagerstandorten weitab von gefährdeten Fichtenbeständen gesucht.
7. Durch die Anhebung der Gewichtslimits bei LKW-Transporten von den üblichen 44 Tonnen auf 50 Tonnen bis Ende 2018 soll der Abtransport des Schadholzes beschleunigt werden.
8. Für die Aufarbeitung von Sturmschäden am Wald wird eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds gewährt. Die Schadfläche muss mindestens 0,5 ha betragen und kann sich aus Einzelflächen von mindestens 0,1 ha Größe zusammensetzen. Die Beihilfen betragen bei erschwerten Bringungsverhältnissen 1.500 Euro je ha und bei besonders erschwerten Bringungsverhältnissen 2.000 Euro je ha Schadfläche. Die Beihilfen sind über die Gemeinden zu beantragen.
9. Die Vorlage von Fangbäumen sollte forciert werden. Dabei wird der Fangbaum aus LE-Mittel mit 24 Euro je Exemplar bei einem Brusthöhendurchmesser von über 25 cm bzw. 8 Euro bei einem Brusthöhendurchmesser von unter 25 cm unterstützt.
Zudem appellieren Landesrat Hiegelsberger und die Vertreter des Runden Tisches an die Waldbäuerinnen und –bauern vorerst keine gesunden Bäume zu fällen um den Holzmarkt aktuell zu entlasten. Aktuell liegen die gemeinsamen Bemühungen aller Partner auf dem raschen Abtransport der Ganter, aus Gründen des Forstschutzes. Langfristig ist der Waldumbau in Mischwälder mit Laubholz, Tanne, Lärche und Douglasie entscheidend. Es werden daher in den nächsten Jahren zusätzliche LE-Fördermittel in den Bereich Waldbau und Forstschutz verschoben. Derzeit stehen im gesamten Forstprogramm rund 15. Mio. Euro zur Verfügung. „Der Klimawandel verlangt nach stabilen Mischwäldern. Unsere Forstwirtschaft denkt in Generationen und setzt alles daran Oberösterreichs Wälder gesund zu halten“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger abschließend.
Nähere Informationen zu den forstlichen Förderungen finden Sie auf der Website des Landes: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/foerderung_LFW.htm
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