Landeskorrespondenz
LH Stelzer erfreut, dass Hauptsitz der Österreichischen Gesundheitskasse in ein Bundesland verlegt werden soll – Beitragsaufkommen der Oberösterreicher/innen bleibt im Land
(Presseaussendung vom 22.5.2018)
Die schwarz-blaue Regierungskoalition hat sich, wie im Regierungsprogramm vereinbart, auf eine Reform der Sozialversicherungen geeinigt. "Wir begrüßen grundsätzlich die Pläne zur Sozialversicherungsreform. Es ist die Zeit, um auch in der Gesundheitsversorgung neue Wege und Möglichkeiten anzudenken“, so Gesundheits-Landesrätin Mag.a Christine Haberlander zu den heute präsentierten Plänen der Bundesregierung.
„Für mich war von Anfang an klar, dass auch nach einer Reform das Beitragsaufkommen der Oberösterreicher/innen im Land bleiben muss. Diese zentrale Forderung sehe ich mit dem heute präsentierten Entwurf als erfüllt“, betont Landeshauptmann Stelzer.
„Durch die Zusage, die Effizienzgewinne direkt in ein besseres Leistungsangebot für Patientinnen und Patienten zu investieren, ist die Versorgung der oberösterreichischen Versicherten auf hohem Niveau gesichert“, so Gesundheits-Landesrätin Mag.a Christine Haberlander. Es sei außerdem sichergestellt, dass die Landesgeschäftsstellen auch im Rahmen der neuen Österreichischen Gesundheitskasse erhalten bleiben. „Durch die Landesgeschäftsstellen bleiben die regionale Steuerung und die Selbstverwaltung garantiert“, so Stelzer und Haberlander.
Im Rahmen der Budgetautonomie müssen die Rücklagen der Geschäftsstellen für gemeinsame medizinische Projekte in Oberösterreich verwendet werden. „So ist es auch in Zukunft möglich, in Innovationen zu investieren und eine gemeinsame Patientenversorgung und medizinische Planung mit den Krankenhäusern aufzustellen.
Die Überlegungen der Bunderegierung, den Hauptsitz der Österreichischen Gesundheitskasse in ein Bundesland zu verlegen, begrüßt der Landeshauptmann. „Es ist für mich selbstverständlich, dass bei solch einer fundamentalen Systemänderung zentrale Aufgaben zu den Ländern wandern müssen. Das wäre ein wichtiger und logischer Schritt, auch zur Stärkung des ländlichen Raumes.“
„In die Detailausarbeitung des Gesetzestextes müssen ab sofort die Länder eingebunden werden. Gerade an den Benchmarks in Oberösterreich müssen sich andere Länderkassen orientieren, bei Misswirtschaft müssen auch Sanktionen möglich sein", sind sich Stelzer und Haberlander einig.