Stellungnahme der Kinder- und Jugendhilfe Oberösterreich zu den Vorwürfen betreffend einer Wohngruppe für Jugendliche mit intensivem Betreuungsbedarf in Wels

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 25.5.2018)

In der Wohngruppe Mopäd in Wels werden neun Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren betreut, die eine besonders intensive sozialpädagogische Betreuung brauchen. Die Belastungen dieser Jugendlichen stehen im Zusammenhang mit Substanzkonsum, selbst- und fremdgefährdendem Verhalten oder Schulverweigerung. Die Erziehungsverantwortung obliegt der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Oberösterreich an Stelle ihrer Eltern. Diese Verantwortung wird an die jeweilige sozialpädagogische Einrichtung übertragen.  Auftrag und Zielsetzung in dieser Verantwortung ist es, den Jugendlichen - trotz schwieriger Vorerfahrungen und teilweise extrem belastenden bzw. traumatisierenden Hintergründen - eine bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen.

 

Die Arbeit der Wohngruppe wird laufend durch unterschiedliche zuständige Stellen unangekündigt überprüft. Auch die nun im Raum stehenden Vorwürfe werden durch die Fachaufsicht des Landes umgehend behandelt. Entsprechende Schritte wurden bereits gestern, nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesetzt.

 

Hinsichtlich der Problematik der Schulverweigerung wird mitgeteilt, dass dies schon mehrmals Thema von Besprechungen zwischen Landesschulrat, Bildungsregion Wels-Stadt, Stadthaus Wels und Abt. Kinder- und Jugendhilfe war und entsprechende Vorgehensweisen für den Fall von Schulbesuchersverweigerungen zwischen allen beteiligten Stellen erarbeitet wurden. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bekennen sich dazu, die Beschulung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen. Verweigern Jugendliche dennoch längerfristig einen Schulbesuch, gibt es dafür einen klaren und mit dem Landesschulrat und der Bildungsregion Wels Stadt gemeinsam erarbeiteten Handlungsplan.

 

Seitens der Kinder und Jugendhilfe Oberösterreich wird eindeutig festgehalten, dass der Konsum von Drogen keinesfalls toleriert wird. Gefundene Drogen und Utensilien müssen abgenommen und vernichtet werden. Etwaigem Drogenkonsum muss im Rahmen der pädagogischen Arbeit bestmöglich entgegengewirkt werden. Der Drogenkonsum darf aber nicht zum Verlust des Betreuungsplatzes führen, weil die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für die Pflege und Erziehung an Stelle der Eltern bedingungslos zu erfolgen hat. Es wäre somit gesetzlich nicht zulässig, die Gewährung von Erziehungshilfen vom (eventuell auch strafbaren) Verhalten der betreuten Jugendlichen abhängig zu machen.