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Anmerkung:
Die Büros der Organe des Oö. Landtags unterstehen lediglich innerdienstlich der Direktion Verfassungsdienst. Sie stehen dem Oö. Landtag bzw. den entsprechenden Organen des Oö. Landtags gemäß § 7 Abs. 2 der Landtagsgeschäftsordnung zur Verfügung.