LR Podgorschek: Vorschlag aus im Staatsbürgerschaftsgesetz umgesetzt

Landeskorrespondenz

Anwartschaftszeit für Asylberechtigte angehoben

 

(Presseaussendung vom 10.7.2018)

„Die Anhebung der rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthaltszeit im Bundesgebiet für Asylberechtige wird mit 1. September 2018 von sechs auf mindestens zehn Jahre hinaufgesetzt. Dies wurde vergangenen Donnerstag im Nationalrat im Zuge des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2018 beschlossen“, zeigt sich der für das Staatsbürgerschaftsrecht zuständige Landesrat Podgorschek zufrieden.

 

„Die Ungleichbehandlung zwischen Asylberechtigten und anderen Zuwandern wurde auf meine Initiative hin aus dem Weg geräumt. In zahlreichen Gesprächen mit Bundesminister Herbert Kickl habe ich auf die Notwendigkeit der Anhebung der Anwartschaftszeit hingewiesen. Umso mehr freut es mich, dass mein Vorschlag aufgenommen und umgesetzt wurde“, so Podgorschek abschließend.

 

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