LR Hiegelsberger: Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene überdenken

Landeskorrespondenz

Aufruf zur Tischrunde Wolf

Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, fordert LR Hiegelsberger dazu auf, die Schutzbestimmungen des Wolfes europarechtlich neu zu verhandeln. Weiters sollen am „Runden Tisch Wolf“ die Befürchtungen der Bevölkerung berücksichtigt sowie zur Meldung von Wolfssichtungen aufgerufen werden.

Wolf

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Aufruf zur Meldung von Wolfssichtungen in betroffenen Regionen

 

(Presseaussendung vom 6.8.2018)

Die Anzahl der nachgewiesenen Wolfsrisse an landwirtschaftlichen Nutztieren steigt in Oberösterreich. Die Bewohner/innen der betroffenen Regionen sind stark verunsichert. „Das Land Oberösterreich leistet selbstverständlich Entschädigungszahlungen für landwirtschaftliche Nutztiere, doch die Sicherheit der Bevölkerung, die Sicherheit unserer Tiere, die Erhaltung der Alpung und des Tourismus hat oberste Priorität“, erklärt Landesrat Max Hiegelsberger. Hiegelsberger wandte sich dahingehend an Bundesminister Mag. Gernot Blümel, um diese Thematik im Rahmen der Subsidiaritätskonferenz im November auf EU-Ebene einzubringen. „Es gilt die aktive Bestandsreduktion offen zu diskutieren. Auffällige Wölfe müssen entnommen werden, um die Sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Die länderweise Betrachtung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes ist für mich nicht nachvollziehbar. Es gilt, die gesamte Europäische Union und nicht einzelne Mitgliedsstaaten als Beurteilungsgebiet heranzuziehen. Daher ist es unser Ziel, den Schutzstatus des Wolfes innerhalb der EU zu überdenken, um eine Regulierung etwaiger Problemwölfe zu ermöglichen“, erklärt der Agrar-Landesrat. Europarechtlich ist der Wolf (Canis lupus) in Anhang II und Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) angeführt und somit eine prioritäre Art, für deren Erhaltung der Gesellschaft besondere Verantwortung zukommt.

 

In Oberösterreich initiierte der Agrar-Landesrat indessen zusätzlich zum nationalen Wolfsmanagementplan den Runden Tisch Wolf. Um den erarbeiteten Zwei-Stufen-Plan, der die behördliche Bewilligung von Vergrämungsmaßnahmen und in einem weiteren Schritt die Entnahme auffälliger Wölfe vorsieht, ruft Landesrat Hiegelsberger vor allem Jägerinnen und Jäger sowie Landwirtinnen und Landwirte der betroffenen Regionen, also Personengruppen, die sich aktiv in der Kulturlandschaft bewegen, auf, Wolfssichtungen zu dokumentieren und an das Land Oberösterreich, Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu melden, um entsprechende Datengrundlagen für etwaige Bewilligungen zu sammeln.