Landeskorrespondenz
LR Steinkellner macht sich persönlich ein Bild von den LKW-Schwerpunktkontrollen auf der L 563 im Gemeindegebiet von Ansfelden.
(Presseaussendung vom 7.8.2018)
"LKW haben dort wo es möglich ist, die Autobahnen als höherrangiges Straßennetz zu befahren. Die Nutzung von parallel verlaufenden Bundes- oder Landesstraßen zur Einsparung von Maut ist verboten. Lediglich Fahrten im Ziel- und/oder Quellverkehr sind ausgenommen", betont Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Ansfelden ist eine von jenen Gemeinden im oö. Zentralraum, welche durch die Lage an der A1 Westautobahn stark durch den Verkehr frequentiert wird. Der Schwerverkehrsanteil beträgt entlang der L 563 in etwa 10% bei einem täglichen Verkehrsaufkommen von ca. 15.000 Fahrzeugen pro Tag.
Nach Einführung der LKW-Maut auf den österreichischen Autobahnen im Jahr 2004 sollte der Mautausweichverkehr auf den parallelführenden Straßen mit Fahrverboten eingedämmt werden. Ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5t wurde auf der L 563 Traunufer Straße von der Kreuzung mit der B1 Wiener Straße in Linz-Ebelsberg bis zur Abzweigung auf die Autobahnüberführung L 1392 in Ansfelden im Jahre 2005 erlassen.
Im Zuge der Schwerpunktkontrollen wurden am 1. und 6. August 89 LKW kontrolliert. Dabei wurden sieben Fälle von Mautausweichverkehr festgestellt. Dies entspricht einer Quote von rund 7,8% der kontrollierten Fahrzeuge.
"Ich begrüße die Maßnahme der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, die Polizeiinspektion Ansfelden mit derartigen Kontrollen zu beauftragen. Hiermit werden klare Zeichen gesetzt, den Mautausweichverkehr an neuralgischen Punkten zu unterbinden", so Landesrat Steinkellner abschließend.