Landeskorrespondenz
Kein Verständnis für Kritik von Kinder- & Jugendanwaltschaft
(Presseaussendung vom 24.8.2018)
„Ich kann die Kritik von Kinder- & und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger absolut nicht nachvollziehen“, zeigt sich Landesrat Elmar Podgorschek nach der jüngsten Kritik über die Regelung der Ausgehzeiten in OÖ verwundert.
„Ich sehe die bisherige Regelung (22:00 bzw. 24:00 Uhr) als vollkommen ausreichend. Man muss bedenken, dass Kinder in diesem Alter teilweise noch schulpflichtig sind und am nächsten Tag ihre Leistung in der Schule oder auch der Lehre erbringen sollen.
Der enorme Zuspruch seit dem Aufkeimen der ersten Diskussion zeigt uns, dass wir genau den richtigen Weg eingeschlagen haben. Nicht nur Eltern oder Großeltern haben uns Recht gegeben, auch Jugendschutz- und Familienexperten sind unserer Meinung. Auch zwei Onlineumfragen auf der Homepage und Facebook-Seite der OÖ. Familienkarte haben gezeigt, dass wir auf einem richtigen Weg sind. Wenn 94 % bzw. 95 % der Teilnehmer/innen der Umfragen die Beibehaltung der Ausgehzeiten in Oberösterreich befürworten, können wir nicht so falsch liegen“, sieht sich Podgorschek mit der Entscheidung bestätigt.
„Natürlich sind unterschiedliche Ausgehzeiten in den Bundesländern suboptimal. Doch nur im Sinne einer Harmonisierung werden wird nicht jegliche Vernunft ablegen und die Ausgehzeiten in Oberösterreich zum Nachteil der Jugendlichen an die anderen Bundesländer angleichen. Wir stellen hier ganz klar den Jugendschutz, aber auch die Rechtssicherheit für Eltern und Erziehungsberechtigte in den Vordergrund. Und da sind unsere Ausgehzeiten schlicht und einfach ausreichend. Es wäre mit der vereinheitlichten Regelung für einen 14-Jährigen/ eine 14-Jährige gesetzlich erlaubt, bis 01:00 Uhr ohne Begleitung unterwegs zu sein. Das ist schlichtweg verantwortungslos und kann nicht im Sinne der Eltern, aber auch nicht im Sinne der Jugendlichen sein. Nicht unsere Argumente sind realitätsfern, sondern vielmehr die Annahme, dass dies keine Gefährdung unserer Jugendlichen darstellt“, stellt Podgorschek klar.
„Ich bin überzeugt, dass auch die Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger ihre Aufgaben darin sieht, Kinder und Jugendliche zu schützen. Die Beibehaltung der oberösterreichischen Ausgehzeiten ist eben genau dazu da und hat sicherlich nichts mit Diskriminierung zu tun“, so Podgorschek abschließend.