Landeskorrespondenz
Erster wichtiger Schritt wurde gemacht, ein langer Weg steht noch bevor
(Presseaussendung vom 24.10.2018)
„Mit der gestrigen Abstimmung zur EU-Trinkwasserrichtlinie im europäischen Parlament wurde ein erster wichtiger Schritt gesetzt, um das Fortbestehen unser dezentralen, kleinstrukturierten Trinkwasserversorgung in Oberösterreich zu sichern“, zeigt sich Landesrat Elmar Podgorschek erleichtert.
Vor allem die existenzbedrohende Steigerung bei den Untersuchungshäufigkeiten für kleine Versorger konnte durch den immensen Druck aus Oberösterreich verhindert werden. Werden derzeit in OÖ zwischen 800.000 und einer Million Euro pro Jahr in Qualitätskontrollen investiert, hätte der – bereits entschärfte - Entwurf der Kommission unglaubliche Kosten von 45 bis 80 Mio. Euro hervorgerufen, was bis zu 900 Euro an jährlichen Mehrkosten für viele oberösterreichische Haushalte bedeutet hätte. Da Oberösterreich seit vielen Jahren in den vorbeugenden Grundwasserschutz investiert, mögen diese zusätzlichen Kontrollen vielleicht in anderen Ländern Sinn machen, in OÖ jedoch nicht.
„Wir wollen wie bisher eine lokale, bewährte und leistbare Trinkwasserversorgung, wo Wassergenossenschaften, Verbände und Gemeinden für die Bevölkerung diese existenzielle Lebensgrundlage bereitstellen. Die drohende Überregulierung hätte die Konsument/innen ohne großen Zusatznutzen mit massiven Mehrkosten belastet. An der Qualität unseres Trinkwassers hätte das nichts geändert“, so Podgorschek.
„Bereits im März diesen Jahres habe ich Kontakt mit den beiden zuständigen Bundesministerinnen Hartinger-Klein sowie Köstinger aufgenommen und diese auf die enorme Brisanz der geplanten Richtlinie hingewiesen. Zudem haben wir vergangene Woche alle österreichischen EU-Mandatare angeschrieben und um ihre Unterstützung bei der Abstimmung gebeten. Wie wichtig diese Interventionen waren, zeigt das überaus knappe Abstimmungsergebnis von einer Stimme Überhang bei den Untersuchungshäufigkeiten“, zeigt sich Landesrat Podgorschek zufrieden.
Auch OÖ WASSER hat sich als Vertretung der Wassergenossenschaften und Landgemeinden intensiv und vehement in die Diskussion und Überzeugungsarbeit mit Fachargumenten eingebracht. Es ist dabei gelungen, Partner in sieben europäischen Ländern mit vergleichbaren lokalen Versorgungsstrukturen, die über 8.200 Anlagen betreffen, mit einer gemeinsamen Argumentation zu organisieren. Es wurden erfolgreich europäische Abgeordnete informiert und für eine sinnvolle Lösung gewonnen.
„Zusammenfassend kann gesagt werden, dass erste ganz wichtige Erfolge für eine sinnvolle Trinkwasserrichtlinie zum Schutz der Qualität beim Konsumenten erreicht wurden, es aber noch weiterer Anstrengungen bedarf, um eine brauchbare, gut verwaltbare und sozial verträgliche Richtlinie zu erhalten. Nicht alle sinnvollen Änderungswünsche wurden angenommen, nach wie vor finden sich teils widersinnige Forderungen in der Richtlinie. Beispielsweise wird die geforderte Prüfung nicht erforderlicher und für unsere Trinkwasserversorgung nicht relevanter Parameter nach wie vor zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen. Es wird wieder einmal über die Mitgliedsstaaten drübergefahren und das Subsidiaritätsprinzip mit Füßen getreten, ohne auf die nationalen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen“, so Podgorschek abschließend.