Landeskorrespondenz
Von 1. November bis 15. April gilt österreichweit die Winterreifenpflicht
(Presseaussendung vom 25.10.2018)
"Der Winter naht in großen Schritten. Um gut gerüstet und sicher in die kalte Jahreszeit zu starten, gilt mit 1. November die Winterreifenpflicht", so Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.
Noch stehen einige schöne Herbsttage bevor. Doch erste Vorboten des Winters sind bereits bei morgendlichen Niedrigtemperaturen zu spüren. Pkw-Lenker/innen sind verpflichtet, ihr Fahrzeug winterfit zu machen. Dies betrifft aber nicht nur die Autoreifen. "Es ist auch ratsam, eine Grundausstattung an hilfreichen Utensilien für die kalte Jahreszeit in den Wagen zu räumen. Schneebesen und Eiskratzer sind wichtige Utensilien. Auch ein Türschlossenteiser kann hilfreich sein", empfiehlt Landesrat Günther Steinkellner.
Für die Anpassung an die bevorstehenden neuen Witterungs- und Fahrverhältnisse hat der Reifenwechsel eine besondere Bedeutung. Neben den geänderten, chemischen Inhaltsstoffen haben die Reifen auch wegen der vielen Lamellen in den Profilblöcken ihre Berechtigung. Bei winterlichen Fahrverhältnissen ist eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben. Wer im Winter mit weniger Profil unterwegs ist, könnte bei einem Unfall mit der Versicherung Probleme bekommen. Es gilt die Empfehlung, vier Reifen der gleichen Marke zu verwenden, die nach maximal vier Saisonen ausgetauscht werden sollten. Durch UV-Strahlung und Salz wird der Gummi ausgelaugt und der Reifen ist nicht mehr so elastisch. Der Unterschied zwischen dem Gebrauch von Sommer- und Winterreifen kann eindrucksvoll anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Mit dem falschen Reifen muss ein längerer Bremsweg von 42 Metern hingenommen werden. Während man mit dem Winterreifen nach 70 Metern vor einem potentiellen Hindernis zum Stehen kommt, hätte man mit Sommerbereifung eine Aufprallgeschwindigkeit von rund 53 km/h.