Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 24.10.2018)
Nach dem Pflegeregress-Aus sind die Statutarstädte in Oberösterreich, aber auch die Sozialhilfeverbände mit rechtlich komplexen Fragestellungen konfrontiert. Insbesondere wenn sie im Zuge älterer Pflegeregressfälle noch immer im Grundbuch stehen.
„Die Juristinnen und Juristen des Landes Oberösterreichs sind der Meinung, dass eine bundesgesetzliche Rechtsgrundlage fehlt, um die Löschung durchzuführen. Auf Basis der aktuellen Rechtslage bewegen sich Mitarbeiter/innen im Bereich des Amtsmissbrauchs, wenn sie auf alle offenen Forderungen verzichten. Das kann es ja auch nicht sein. Als Landesgesetzgeber haben wir auch keine rechtliche Kompetenz das zu ändern. Es braucht eine gesetzliche Bestimmung des Bundes“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.
„Das Ende des Pflegeregresses war eine wichtige politische Maßnahme, die ich auch ausdrücklich begrüße. Ich bin auch überzeugt, dass alle Statutarstädte und Sozialhilfeverbände diese Geschichte ein für alle Mal mit Hausverstand und im Sinne des Pflegeregress-Aus beenden möchten. Aber jetzt ist der Bund am Zug, in dem er das letzte Kapitel dieser Geschichte schreibt und alle rechtlichen Unsicherheiten beendet. Das ist weder für die Betroffenen, noch für die Mitarbeiter/innen in den zuständigen Behörden noch länger zumutbar“, schließt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.