Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 22.11.2018)
Anfang November wurde der 4. Block des AKW Dukovany nach einer zweimonatigen Betriebspause für einen Wechsel der Brennelemente wieder in Betrieb genommen. Doch bereits am 5. November musste der Reaktorblock bei einer Leistung von 50 Prozent aufgrund einer Undichtheit im Dampferzeuger abgeschaltet werden. Nach neuerlichen Reparaturarbeiten wurde Block 4 am 19. November wieder hochgefahren.
Im Dampferzeuger befinden sich tausende Heizröhren und man rechnet generell mit einem Ausfall einer gewissen Anzahl von Röhren, die aufgrund von Undichtheiten verschlossen werden müssen. Damit reduziert sich jedoch die wärmeübertragende Fläche.
Der oö. Antiatom-Beauftragte DI Dalibor Strasky erklärt dazu: „Die Auslegung des Dampferzeugers ist für einen 30-jährigen Betrieb des AKW-Blocks gerechnet. Wenn nun die Laufzeit der Anlage verlängert und die Leistung des Reaktors nicht demensprechend reduziert wird – was in Dukovany der Fall ist – werden die Heizröhren stärker belastet als angenommen und können versagen. Die Ausfälle werden somit häufiger, was zu einer stärkeren radioaktiven Verschmutzung des Sekundärkreislaufs führt und schließlich das Risiko von Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt erhöht.“
Zudem wurde ein weiterer Besorgnis erregender Umstand bekannt: einer der Verschlüsse, mit denen bereits früher undichte Heizröhren verschlossen wurden, fehlt und konnte nicht gefunden werden. Laut Aussagen der tschechischen Atomaufsichtsbehörde hat dies keinen Einfluss auf die technische Sicherheit des Blocks in Dukovany. Die Behörde schließt die Möglichkeit aus, dass der Verschluss in den Reaktorkern gelangt – wie diese Aussage zu belegen ist, bleibt offen.
Für LR Anschober eine weitere Bestätigung der Befürchtungen: „Diese immer wiederkehrenden Zwischenfälle sind ein klarer Beweis für die Überalterung der Anlage und dem Anstieg des Risikos, das von den Altreaktoren ausgeht. Laufzeitverlängerungen, umso mehr unbefristete wie in diesem Fall, sind hochproblematisch. Diese Entwicklung muss von der EU-Kommission gestoppt werden! Es muss europaweit eine maximale Betriebszeit für AKW festgelegt und, sofern diese Betriebszeit noch nicht erreicht ist, als Mindestanforderung eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung bei derartigen Anträgen verankert werden."