Naturschutzreferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: „Start des Begutachtungsverfahrens der Novelle des Naturschutzgesetzes“

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 23.11.2018)

Die Oberösterreichische Landesregierung und der Oberösterreichische Landtag stehen für eine übersichtliche Normenlandschaft mit Hausverstand.

 

Aktuell wird das Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz überarbeitet. Der entsprechende Novellenentwurf geht am 23. November 2018 in Begutachtung. Ziel ist eine Vereinfachung und Deregulierung von Verfahren – jedoch ohne Nachteil für die Natur und Landschaft.

 

Die Kernpunkte der Novelle sind eine Deregulierung bei naturschutzrechtlichen Bestimmungen für Forststraßenprojekte und im Uferschutzbereich von Seen, Flüssen und Bächen einerseits und andererseits die Umsetzung der "Aarhus-Konvention" im unionsrechtlich gebotenen Ausmaß.

 

„Wer immer alles auf Punkt und Beistrich reglementieren will, wirft sich nur selbst Prügel vor die Füße. Vorschriften müssen mit Augenmaß und Hausverstand erlassen werden und anwendbar sein. Ich stehe für ein größtmögliches Maß an Wahlfreiheit innerhalb der gesetzten gesetzlichen Grenzen. Mir ist aber ebenso wichtig, dass die gesteckten Ziele erreicht werden, ohne dass der Schutz unserer einzigartig schönen und artenreichen Natur in Oberösterreich dabei Schaden nimmt. Der Weg dorthin darf aber nicht über unzählige parallel laufende Verfahren und durch ein unentwirrbares Dickicht aus Vorschriften führen, sondern soll transparent, effektiv und somit gangbar sein. Nur so werden wir Oberösterreich als einen attraktiven Lebensraum und Wirtschaftsstandort erhalten und ausbauen können“, beschreibt Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner den eingeschlagenen Weg.