LR Anschober: Neues Mindestsicherungsgesetz absolut inakzeptabel - zurück an den Start

Landeskorrespondenz

Heftige Kritik des oö. Integrations-Landesrates in Stellungnahme an Sozialhilfe-Grundsatzgesetz: Verschärft Kinderarmut, zerstört Integration und wird Tausende in die Armut schieben

 

(Presseaussendung vom 10.1.2019)

„Der Entwurf des Mindestsicherungsgesetzes ist ein inakzeptabler und völlig unverantwortlicher Rückschritt in der Integrations- und Sozialpolitik und wird Migrant/innen, Asylwerbende und subsidiär Schutzberechtige vom gesellschaftlichen Leben ausschließen und in die Armut  treiben“, übt Integrations-Landesrat Rudi Anschober am Ende der Begutachtungsfrist (10. Jänner 2019) heftige Kritik am Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.

 

Integrationsmaßnahmen werden zerstört

Als Zielsetzung wird im Gesetzesentwurf die Erreichung integrationspolitischer und fremdenpolizeilicher sowie arbeitsmarktpolitischer Ziele angeführt. „Das Gesetz wird in seiner geplanten Form aber genau das Gegenteil bewirken - vielen Menschen die Existenzgrundlage nehmen und in die Armut schieben. Werden Leistungen, welche ohnehin schon die untere Grenze des notwendigen Bedarfs abdecken, nochmals gekürzt, so haben die Betroffenen keine Möglichkeit mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, was Integrationsmaßnahmen unmöglich macht und zerstört“, warnt Anschober vor den Auswirkungen.

 

Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten verfassungswidrig

Der im Entwurf zwingende Ausschluss von subsidiär Schutzberechtigten von der Mindestsicherung ist sachlich weder gerechtfertigt noch begründet und somit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Subsidiär Schutzberechtigte, die derzeit zumindest eine reduzierte Mindestsicherung beziehen, würden durch die neue Regelung nur noch 365 Euro im Monat aus der Grundversorgung erhalten und in die Armut und Obdachlosigkeit geschoben werden. „Subsidiär Schutzberechtigte erhalten diesen Status unter anderem ja gerade deshalb, weil sie aufgrund der Gefährdungssituation, vor der sie geflohen sind, nicht in ihr Heimatland zurückkönnen. Ihr Aufenthalt in Österreich ist in den wenigsten Fällen nur vorübergehend,“ sagt Anschober. Vor allem bei Personen mit schweren Erkrankungen oder Personen, die im Pensionsalter sind, allerdings keinen Pensionsanspruch haben, stellt diese Regelung einen nahezu vollständigen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben dar, zumal diese auch keine Chance haben, durch Arbeit ihre Situation zu verbessern – umso mehr gilt dies für Kinder.

 

Bei Regelung für EWR-Bürger wird Unionsrecht verletzt

Für EU- und EWR-Bürger sowie Drittstaatenangehörige sieht der Entwurf beim Bezug der Sozialhilfe künftig eine fünfjährige Wartefrist vor, die nur durch Einbindung der zuständigen Fremdenbehörde verkürzt werden kann. Durch diese Bestimmung wird Unionsrecht verletzt, zumal dieses vorsieht, dass die Mitgliedstaaten Verwaltungsverfahren so vorsehen müssen, dass sie für Bürger/innen der jeweils anderen Staaten nicht ungünstiger sind als für die eigenen Staatsbürger/innen.

 

Kürzungen bei fehlenden Deutschkenntnissen verbauen Integration

Aus integrationspolitischer Sicht besonders negativ: Künftig soll die gesamte Mindestsicherung nur noch erhalten, wer ein gewisses Deutsch- oder Englischniveau nachweisen kann. Im Gegenzug wird bei Sprachkursen für Asylwerbende und beim AMS weiter gekürzt. Besonders problematisch an der vorgeschlagenen Regelung ist, dass die entsprechenden Kenntnisse bereits bei Antragstellung vorliegen müssen. Viel sinnvoller wäre es, den verpflichtenden Besuch von Sprachkursen als Qualifizierungsmaßnahmen vorzusehen, wobei natürlich gewährleistet sein muss, dass diese Kurse kostenlos und leicht erreichbar sind. Die Teilnahme an diesen Kursen allein sollte dann schon zum Bezug der vollen Leistung berechtigen.

 

Zurück an den Start

„Der Entwurf geht in die völlig falsche Richtung, und droht unsere Gesellschaft zu spalten. Bevölkerungsgruppen, die schon jetzt am Existenzminimum leben, werden nun in die Armut und Obdachlosigkeit gedrängt. Alle Integrationsbemühungen werden im Keim erstickt. Der Gesetzesentwurf ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, verletzt Unionsrecht und gefährdet das gesellschaftliche Miteinander. Der Entwurf muss vollständig überarbeitet werden – zurück an den Start!“, appelliert Anschober abschließend an die Verantwortlichen.