Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer: Pflegeeltern sollen sozialversicherungsrechtlich besser abgesichert werden

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 10.1.2019)

Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer setzt sich dafür ein, dass Personen, die im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ein Kind oder einen Jugendlichen pflegen und erziehen, Pensionsversicherungszeiten auch nach dem vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes angerechnet bekommen. Diese Forderung wurde im Unterausschuss Pflege von allen Landtagsparteien unterstützt.

 

„Pflegepersonen erbringen Tag für Tag eine gesellschafts- und sozialpolitisch wichtige Aufgabe. Die von ihnen erbrachten Leistungen sind für das Zusammenleben im Allgemeinen und konkret für die betreuten Kinder und Jugendlichen von enormer Bedeutung. Zudem ist die Betreuung durch Pflegepersonen weitaus kostengünstiger als jene in Einrichtungen“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gersorfer.

 

Zumeist sind es die Pflegemütter, die ihre Berufstätigkeit zu Gunsten dieser verantwortungsvollen Aufgabe zurückstellen. Das führt zum Problem der mangelnden sozialversicherungsrechtlichen (vor allem pensionsversicherungs­­rechtlichen) Ab­sicherung.

 

In Oberösterreich besteht für Pflegeeltern, die ein Kind oder einen Jugendlichen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe pflegen und erziehen, die Möglichkeit einer sozialversicherungsrechtlichen Absicherung im Rahmen einer Beschäftigung bei plan B, dem Verein für Pflege- und Adoptiveltern in Oberösterreich. Die Anstellung erfolgt knapp über der Geringfügigkeitsgrenze und wird von etwa drei Viertel der Pflegeltern in Anspruch genommen. Das Modell trägt aufgrund der geringen Bemessungsgrundlage und der ausgedehnten Durchrechnungszeiträume allerdings nicht zu einer gesicherten Alterspension bei.

 

Um die wichtige Tätigkeit der Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe zu attraktivieren, bedarf es einer besseren pensionsrechtlichen Absicherung. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer fordert daher, die Zeiten der Pflege und Erziehung auch nach dem vollendeten vierten Lebensjahr des Kindes als Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung anzuerkennen. Eine entsprechende Resolution an den Bund wird in der nächsten Landtagssitzung verabschiedet.