LR Podgorschek: Das Oö. Jugendschutzgesetz wird mit 1. Februar in Kraft treten

Landeskorrespondenz

(Presseausendung vom 29.1.2019)

„Dass die Jugendschutznovelle, mit der auch in Oberösterreich das Rauchverbot für unter 18-Jährige gesetzlich normiert wird, spätestens mit 1. März kommen würde, war uns bereits im Dezember-Landtag bewusst“, so der für das Jugendschutzgesetz zuständige Landesrat Elmar Podgorschek. „Durch die Zustimmung der Bundesregierung in der letzten Ministerratssitzung kann das Gesetz nun schon mit 1. Februar 2019 in Kraft treten.“

 

Die Zustimmung des Ministerrates war nötig, da in die Vollziehung des Oö. Jugendschutzgesetzes auch Bundesbehörden eingebunden sind. „Da sich durch unser oberösterreichisches Gesetz keine wesentliche Veränderung in der Vollziehung ergibt, war das Passieren des Ministerrates eine reine Formalität“, so Podgorschek weiter.

 

„Das novellierte Gesetz bedeutet Schutz von Familien und Jugendlichen und der ist eine hohe Verpflichtung für uns Politiker. Dieser Verantwortung haben wir uns erfolgreich gestellt“, so Podgorschek abschließend.