Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 11.2.2019)
In den Gehaltsbestimmungen für Landes- und Gemeindebedienstete ist festgelegt, dass der Gehalt während des ersten Jahres eines Dienstverhältnisses lediglich 95 % der Einstufung beträgt. Dies kam auch zum Tragen, wenn Bedienstete innerhalb des Landes- und Gemeindedienstes wechselten. Heute hat die Oö. Landesregierung eine Vorlage zur Abschaffung dieser Regelung beschlossen, die in die kommende Landtagssitzung eingeht. Landesrätin Birgit Gerstorfer hatte Ende Jänner auf diese Nachteile hingewiesen. Auf ihre Initiative hin wurde ein Antrag zur Änderung dieser Regelung im Landtag eingebracht.
Auch Mitarbeiter/innen der stationären Langzeitpflege hatten bei einem Wechsel des Arbeitsgebers innerhalb von Sozialhilfeverbänden oder Gemeinden im ersten Beschäftigungsjahr einen Lohnverlust von 5 % hinzunehmen. Auch wenn sie schon jahrelang in diesem Bereich tätig waren. Dies war oft ein Nachteil gegenüber privaten Trägern von Alten- und Pflegeheimen. „Es freut mich sehr, dass unsere Forderung so rasch umgesetzt werden konnten und die Beschäftigten in Zukunft keinen Lohnverlust von 5 Prozent mehr hinnehmen müssen. Gerade im Bereich der Altenpflege haben wir viele Berufsum- und Wiedereinsteiger/innen. Diese haben nun bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von Sozialhilfeverbänden oder Gemeinden keinen Wettbewerbsnachteil mehr“, zeigt sich Landesrätin Birgit Gerstorfer erfreut.
Die Neuregelung der Gehaltsgesetze bringt Vorteile für den Einsteig von Fachkräften in den Gemeindedienst, wo die Suche nach qualifiziertem Personal ebenfalls schwieriger geworden ist. „Dieser Wettbewerbsnachteil gehört nun der Vergangenheit an“, freut sich Birgit Gerstorfer auch in ihrer Rolle als Gemeinde-Landesrätin.