LR Podgorschek: Sammlungsbewilligung für Verein Kinderhilfswerk erteilt

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 18.2.2019)

"Dem Verein Kinderhilfswerk ist es im Zeitraum von 18. Februar 2019 bis 18. August 2019 erlaubt, Haussammlungen und Straßensammlungen durchzuführen“, teilt Landesrat KommR Elmar Podgorschek in Bezug auf die ausgestellte Genehmigung mit.

 

„Der Sammlungsertrag darf nur für die psychologische Beratung und Diagnostik, (Psycho-)Therapie für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen in den Beratungsstellen-Kooperationspraxen in Oberösterreich und für Präventionsprojekte sowie erlebnispädagogische Kinderlager im Raum Oberösterreich verwendet werden“, erklärt Podgorschek.

 

Noch gültige Sammlungsbewilligungen in Oberösterreich haben derzeit die bellaflora Gartencenter GmbH, der Verein „freiraum-europa Hilfsprojekte“ sowie die Österreichische Krebshilfe Oberösterreich. "All diese aufgezählten Vereine bzw. Organisationen haben vom Land einen legitimierten Bewilligungsbescheid erhalten und sind somit berechtigt, Spendensammlungen durchzuführen“, so Podgorschek abschließend.