Brucellose-Nachuntersuchungen: Verdachtsfall rechtzeitig erkannt

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 27.2.2019)

Nach dem letztjährigen Brucelloseausbruch in einem Milchviehbetrieb im Bezirk Rohrbach werden aktuell alle milchliefernden Rinderbetriebe in den Bezirken Rohrbach und Urfahr-Umgebung flächendeckend nachuntersucht.

 

Im Zuge dieser Untersuchungen wurde ein Milchviehbetrieb (115 Rinder, davon 40 Kühe) im Bezirk Urfahr-Umgebung als verdächtig befundet. Die Bestandsuntersuchung aller Einzeltiere ergab bei einer Kuh den Nachweis von Abwehrstoffen. Alle anderen Tiere waren unauffällig.

 

Für diese eine Kuh wurde die diagnostische Tötung angeordnet, um auch die inneren Organe im  nationalen Referenzlabor untersuchen zu können. Nunmehr ergab die bakteriologische Untersuchung den Nachweis eines abgekapselten Brucellose-Erregers im Lymphknoten. Rechtlich betrachtet gilt damit die Seuche als festgestellt, auch wenn es keine klinischen Erscheinungen gegeben hat und die restlichen Tiere im Bestand nicht betroffen sind.

 

In der sofort durchgeführten Untersuchung der Tankmilch konnte der Erreger nicht nachgewiesen werden.

Für den Betrieb bedeutet dies eine zweimalige serologische Nachuntersuchung des Bestandes innerhalb von drei Monaten, bis die amtliche Anerkennung wieder erlangt ist. In dieser Zeit besteht eine Sperre hinsichtlich Tierverkehr. Die Milch darf nur in pasteurisierter Form abgegeben werden.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass

es in diesem Betrieb kein klinisches Brucellosegeschehen gibt oder gegeben hat,

eine erfolgte Erregervermehrung in diesem Betrieb nicht anzunehmen ist,

keine Gefährdung der Konsumenten, des Tierhalters oder sonstiger am Betrieb verkehrenden Personen bestand oder besteht,

die vorbeugenden Nachuntersuchungen so wirksam durchgeführt werden, dass ein mögliches Problem noch vor dessen Entstehung erkannt und wirksam unter Kontrolle gebracht worden ist.