Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 1.3.2019)
Die Pflegegeldeinstufung erfolgt österreichweit durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) auf Basis des individuellen Pflegebedarfs in Stunden pro Monat. Werden Personen in einem Alten- und Pflegeheim (APH) betreut, geht ein Großteil des Pflegegeldes an den Heimträger für die Kosten des Heimbetriebes über. Gleichzeitig berechnet sich auch die Personalausstattung in den Heimen anhand der Pflegestufen der Bewohner/innen.
Der Anteil von an Demenz erkrankten Senior/innen steigt kontinuierlich und damit auch der Betreuungsaufwand in den APH´s. Entsprechend der aktuellen Rechtslage wird Demenz bei der Pflegegeldeinstufung mit einem pauschalen Zuschlag von 25 Betreuungsstunden pro Monat gewertet. In der Praxis heißt das, dass manchen Senior/innen trotz diagnostizierter Demenz keine höhere Pflegestufe zugesprochen wird und der höhere Betreuungsaufwand in der notwendigen Personalausstattung nicht berücksichtigt wird. „Der Bund ist dringend gefordert, Demenz bei der Pflegegeldeinstufung höher zu bewerten. Konkret fordere ich, dass Personen mit Demenz in jedem Fall um eine Stufe höher bewertet werden. Das hat mehrere Vorteile: In der Betreuung zu Hause werden Demenzerkrankte finanziell bessergestellt und im stationären Bereich kann mehr Personal zur Verfügung gestellt werden“, so Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Im kommenden Unterausschuss Pflege stehen die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals ganz oben auf der Agenda. „Mein Vorschlag bringt eine nachhaltige Verbesserung der Personalausstattung und ist ein Beitrag, um das bestehende Personal zu entlasten. In der nächsten Landtagssitzung werden wir einen entsprechenden Initiativantrag einbringen und den Bund auffordern, zu handeln“, sagt Gerstorfer.