Landesrätin Birgit Gerstorfer: 100 Prozent Lohn für 100 Prozent Leistung

Landeskorrespondenz

(Presseaussendung vom 7.3.2019)

In der heutigen Landtagssitzung wurde die sogenannte „95 % - Regelung“ abge­schafft.  Diese bewirkte, dass Landes- und Gemeindebedienstete während des ersten Jahres eines Dienstverhältnisses lediglich 95 % der jeweiligen Gehaltseinstufung verdienten. Wenn Bedienstete innerhalb des Landes- und Gemeindedienstes wechselten, kam diese Bestimmung ebenfalls zu tragen. Heute hat der Oö. Landtag die Abschaffung dieser Regelung beschlossen. Landesrätin Birgit Gerstorfer hatte Ende Jänner auf diese Nachteile hingewiesen und freut sich über diesen Beschluss, der auch Vorteile für die Beschäftigten in der Altenpflege bringt.

 

Auch Mitarbeiter/innen der stationären Langzeitpflege hatten bei einem Wechsel des Arbeitsgebers innerhalb von Sozialhilfeverbänden oder Gemeinden im ersten Beschäftigungsjahr einen Lohnverlust von 5 % hinzunehmen. Auch wenn sie schon jahrelang in diesem Bereich tätig waren. Dies war oft ein Nachteil gegenüber privaten Trägern von Alten- und Pflegeheimen, wo diese Regelung nicht zum Tragen kam. „Gerade im Bereich der Altenpflege haben wir viele Berufsum- und Wiedereinsteiger/innen. Diese haben nun bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb von Sozialhilfeverbänden oder Gemeinden keinen Wettbewerbsnachteil mehr und erhalten für 100 Prozent Leistung auch 100 Prozent Lohn“, zeigt sich Landesrätin Birgit Gerstorfer zufrieden.