Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 13.3.2019)
Die Anforderungen für das Pflegepersonal in der Altenbetreuung werden immer größer. Vor allem die sogenannten „Dokumentationspflichten“ stellen für die Pflegenden oft viel Schreibarbeit dar. Wertvolle Zeit, die in der direkten Pflege und Betreuung fehlt. Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer hat deshalb einen Katalog erarbeiten lassen, der allen Institutionen in der Pflege Klarheit über eine sinnvolle und einheitliche Dokumentation gibt.
Im Laufe der Jahre hat sich der Aufwand für die Pflegedokumentation vervielfacht. Aufbauend auf ein erfolgreiches Pilotprojekt zur Neugestaltung der Pflegedokumentation wird dieses Thema nun intensiv seitens des Sozialressorts bearbeitet. „Eine sinnvolle Neugestaltung der Pflegedokumentation, mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, wird in enger Abstimmung mit den Mitarbeiter/innen und Führungskräften vor Ort umgesetzt. Wir konnten vorerst in zwei Altenheimen wertvolle Erfahrungen sammeln und weiten dieses Projekt nun auf weitere Alten- und Pflegeeinrichtungen aus“, betont Gerstorfer.
Im Sinne einer allgemeinen Deregulierung wurden sämtliche Regelungen zur Dokumentation aktualisiert und auf Notwendigkeit überprüft. „Mein Ziel ist es, die hohe Qualität in der Pflege zu sichern und die Bürokratie auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Die Mitarbeiter/innen in der Pflege sollen so viel Zeit wie möglich für hochqualifizierte Leistungen für die Pflegebedürftigen einsetzen können“, sagt Gerstorfer.