Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 22.3.2019)
Am 14. und 16. März 2019 hat die Kommission 2 der Volksanwaltschaft eine unangekündigten Besuch im Gemeindealtenheim St. Georgen an der Gusen durchgeführt. Am 19. März 2019 am späten Nachmittag wurde das Präsidium des Landes OÖ mittels Brief der Volksanwaltschaft über diesen Besuch informiert. In diesem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge eines Influenzaausbruches Hygienemaßnahmen nur zögerlich umgesetzt worden seien.
Diese Information wurde umgehend an die zuständige Fachaufsicht des Landes weitergeleitet. Nach dem Oö. Sozialhilfegesetz unterliegt der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen der Aufsicht der Landesregierung. Dies gilt für die Heime der regionalen Träger sozialer Hilfe (Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut) als auch für die (gem. Oö. SHG) anerkannten Heime von Gemeinden, Orden oder sozialen Organisationen.
Die Heimaufsicht wird eingesetzt, um die Qualität in der Altenbetreuung und -pflege zu erhalten und zu sichern, die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, Beschwerden über Mängel nachzugehen und die Träger zu veranlassen, diese zu beheben, regelmäßige Begutachtungen vorzunehmen sowie die Träger und Heimteams zu beraten.
Bereits am Folgetag in der Früh, wurde ein Sachverständiger der Heimaufsicht des Landes in das APH St. Georgen an der Gusen geschickt, um die Situation vor Ort unangemeldet zu begutachten.
In dieser Begutachtung wird bestätigt, dass in kurzer Zeit mehrere Bewohner/innen im APH St. Georgen an der Gusen an Influenza erkrankt sind. Am 5. März traten erste Symptome bei Bewohner/innen auf. Vermehrte Anzeichen wurden ab 8. März wahrgenommen. Die Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes ergriff am 7. März erste interne Hygienemaßnahmen. Die erkrankten Personen wurden ärztlich behandelt, teilweise auch stationär im Krankenhaus. Gegenüber Angehörigen und Besucher/innen wurden am 9. März ebenfalls Hygienemaßnahmen durchgeführt. Im Rahmen der Begehung konnte erhoben werden, dass bereits im Eingangsbereich Desinfektionsmittel sowie Handschuhe bereitgestellt wurden bzw. ein schriftlicher Hinweis für Besucher/innen zur Benutzung ebenfalls vorhanden war. Bei den jeweiligen Pflegewägen waren ebenfalls Desinfektionsmittelspender vorhanden. Ein schriftliches Hygienekonzept liegt vor und wurde zuletzt mit 1. Jänner 2019 überarbeitet. In diesem sind allgemeingültige Maßnahmen bei Infektionserkrankungen formuliert. Eine konkrete Maßnahmenplanung bzgl. Influenza wurde anlassbezogen neu von einer externen Firma erstellt und den Mitarbeiter/innen nachweislich zur Kenntnis gebracht. Dies wurde auch von mehreren Mitarbeiter/innen bestätigt.
Von der Fachaufsicht wird beanstandet, dass an der letzten Hygieneschulung nur eine geringe Anzahl an Mitarbeiter/innen teilgenommen hat. Hier wird eine verpflichtende Schulung vorgeschrieben. Zusätzlich wird gefordert, die in Karenz befindliche Hygienebeauftragte rasch nachzubesetzen. Dies könnte auch durch externe Partner erfolgen.
Zurzeit liegt der Verdacht nahe, dass neben anderen Grunderkrankungen, die zum Tode führen können, zwei Bewohner/innen an der Influenza verstorben sein könnten.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Fachaufsicht des Landes unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe seitens der Volksanwaltschaft gehandelt hat. Es wurden in der Begutachtung Verbesserungsmöglichkeiten bei den Hygienemaßnahmen festgestellt. Die Umsetzung wurde mit sofortiger Wirkung gefordert.