Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 4.5.2019)
"Auch für das Jahr 2019 werden wir den Betrag für die Zusatzversicherung der 813 Mitglieder der oberösterreichischen Bergrettung bezahlen“, erklärt Katastrophenschutz-Landesrat Elmar Podgorschek.
Die Mitglieder der Österreichischen Bergrettung, Landesorganisation Oberösterreich, wurden mit Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 624/1981 mit Wirkung vom 1. Jänner 1982 in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung gemäß § 22 a ASVG einbezogen. Der Betrag für diese Zusatzversicherung beträgt für jeden Versicherten 2,18 Euro im Kalenderjahr.
„Die Bergrettung leistet neben den anderen Einsatz- und Hilfsorganisationen einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung. Mit der Übernahme der Zusatzversicherung können wir zumindest teilweise unseren Dank für die professionelle Hilfeleistung ausdrücken“, so Podgorschek abschließend.