LR Steinkellner: Wer fährt trinkt nicht und wer trinkt fährt nicht

Landeskorrespondenz

Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte

 

(Presseaussendung vom 17.5.2019)

„Mit Alkohol auf der Straße ist nicht zu spaßen, denn wer alkoholisiert Auto fährt, nimmt in Kauf, unschuldige Menschen zu verletzen oder gar zu töten!“, unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner.

 

Rund 6 % des Gesamtunfallgeschehens ist auf die Unfallursache Alkohol zurückzuführen. Mit jedem Zehntel Promille steigt das Risiko eines Unfalls eklatant an. So ist bei 0,5 Promille im Blut die Unfallgefahr mindestens doppelt so hoch, wie im nüchternen Zustand. Bei 0,8 Promille steigt diese Gefahr um das Fünffache und bei 1,2 Promille ist die Wahrscheinlichkeit eines kapitalen Crashs sogar 12 Mal höher. Der Leistungsabfall bei 0,8 Promille ist nach Meinung der Expert/innen vergleichbar mit einem Schlafentzug von 24 Stunden.

 

Während sich Alkoholdelikte mittelfristig konstant halten, werden Fahrten unter Einfluss von Drogen oder schweren Medikamenten vermehrt festgestellt. Grund hierfür ist die verbesserte Detektion. Seit Mitte März 2017 verfügt die Polizei über effizientere Möglichkeiten, Drogenfahrten rasch zu unterbinden. Unter Zuhilfenahme sogenannter Drogenvortestgeräte können diverse Suchtgift-Beeinträchtigungen identifiziert werden. Im vergangenen Jahr wurden über 500-Anzeigen aufgrund von Fahren unter Suchtmitteleinfluss gezählt. Im heurigen Jahr prognostiziert die Polizei deutlich über 700 Anzeigen nach § 5 der StVO.

 

„Das Lenken von Fahrzeugen im öffentlichen Raum erfordert die volle geistige und körperliche Eignung. Jegliche Einnahme von berauschenden Substanzen ist nicht nur für solche Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker selbst enorm gefährlich, sondern insbesondere auch für die restlichen Verkehrsteilnehmer. Als Polizei sehen wir es als unseren Auftrag, substanzbeeinträchtigte Fahrzeuglenker von der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen“, so Oberst Klaus Scherleitner Leiter der Landesverkehrsabteilung bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich.

 

Von Seiten des Bundes befindet sich aktuell eine neue Novelle der StVO in Begutachtung. Ziel ist es, dadurch die Sicherheit auf den österreichischen Straßen zu verbessern. So drohen berauschten Fahrerinnen und Fahrern künftig härtere Geldstrafen und Führerscheinentzug.

 

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