Landeskorrespondenz
(Presseaussendung vom 23.5.2019)
Im Landtag vom 23. Mai 2019 wurde beschlossen, das sachliche Verbot der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung aufzuheben. Dadurch werden die diesbezüglichen Änderungen des Waffengesetzes auch im Oö. Jagdgesetz umgesetzt. „Diese Novellierung dient dem Gesundheitsschutz aller Jägerinnen und Jäger. Der Schalldämpfer verringert die akustische Belastung durch die Schussabgabe bei der Jagd und trägt daher aktiv zur Gesundheitsförderung bei. Wir haben für Oberösterreich eine möglichst unbürokratische Regelung geschaffen. Die Aufhebung des sachlichen Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung passt die Regelungen im Oö. Jagdgesetz an jene des Waffengesetzes an“, so Landesrat Max Hiegelsberger.
Durch die im oberösterreichischen Landtag beschlossene Novellierung des Oö. Jagdgesetzes stehen nun allen Jägerinnen und Jägern der Erwerb und die Nutzung von Schalldämpfern im Jagdbetrieb offen. Es braucht dazu keine Ausnahmebewilligung mehr.
Die Ermöglichung des Einsatzes von Schalldämpfern bei der Jagd wird auch vom OÖ Landesjagdverband begrüßt. Der neu gewählte Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner betont, dass dadurch neben dem gesundheitlichen Aspekt für Jägerinnen und Jäger sowie deren Jagdhunde auch Vorteile bei der Jagd einhergehen. „Der Einsatz des Schalldämpfers bei der Jagd erhöht die Treffsicherheit noch einmal, da der Rückstoß reduziert und der Mündungsknall gedämpft wird. Das dient auch der weidgerechten Jagd, also dem Tierschutz. Außerdem kann effizienter gejagt werden, sodass auch der sogenannte Jagddruck minimiert wird und den Wildtieren mehr Ruhezeit gegönnt werden kann. Den Knall hört man übrigens trotzdem noch, man braucht also keine Angst haben, dass der Wilderei Tür und Tor geöffnet werde“, so Landesjägermeister Sieghartsleitner.