Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399
E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at • www.bh-freistadt.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Reisepass - Eintragung des akademischen Grades oder besonderer Kennzeichen

Die nachträgliche Eintragung des akademischen Grades oder besonderer Kennzeichen ist möglich. Es muss kein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Allgemeines:

Folgende nachträgliche Eintragungen im Reisepass sind möglich:

  • Akademische Grade
  • besondere Kennzeichen (z.B.: sichtbare Narben, Tätowierungen, etc.)
  • Implantate bzw. Prothesen

Den Antrag können Sie bei uns oder bei Ihrer Gemeinde - wenn diese ermächtigt ist Passanträge entgegenzunehmen - einbringen.


Voraussetzungen:

Nachträglicher Erwerb eines akademischen Grades oder nachträgliche besondere Kennzeichen und gültiger Reisepass


Beizubringende Unterlagen:

  • Reisepass
  • bei Eintrag eines akademischen Grades: die Verleihungsurkunde
  • bei Implantate bzw. Prothesen: Nachweis durch Vorlage z.B. einer ärztlichen Bestätigung
  • Nachweis der Änderung oder Ergänzung

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

Alle nachträglichen Änderungen werden in Form einer eingeklebten Vignette durchgeführt.

 

Kosten:

28,50 Euro (ohne Rücksicht auf die Anzahl der gleichzeitig vorgenommenen Eintragungen)

 

Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.

Es empfiehlt sich vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden – auch bei Reisen in die EU-Staaten.

Folgende Punkte sind zu beachten, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen:

  • Die Reisepass-Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird in ca. fünf Arbeitstagen an Ihre Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt.
  • Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht (Informationen dazu unter www.bmi.gv.at/passbild) und bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen! 
  • Folgende Gebühren sind zu entrichten: für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reisepass gratis; der Pass für Kinder von zwei bis zwölf Jahren kostet 30,00 Euro; ein Pass für Personen ab zwölf Jahre kostet 75,90 Euro.

Weiterführende Informationen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Freistadt • Promenade 5 • 4240 Freistadt
Telefon (+43 7942) 702-0 • Fax (+43 7942) 702-262 399E-Mail bh-fr.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich